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Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung rückt immer näher - Foto: Pixabay

REGION Worauf muss man achten?

Endspurt für die Steuererklärung - Nur noch wenige Tage bis zur Abgabefrist

30.10.21 - Ist es denn schon wieder soweit? Die Abgabefrist der Steuererklärung rückt immer näher. Noch bis zum 31. Oktober können Bürgerinnen und Bürger ihre Einkommenssteuererklärung einreichen. Für viele ein leidiges Thema - denn es gibt Einiges zu beachten. Bin ich überhaupt abgabepflichtig? Und was kann ich eigentlich absetzen? Das Corona-Jahr 2020 wirkt sich auch auf die Besteuerung von Millionen Bundesbürgern aus. Die Abgabefrist wurde aufgrund der Pandemie drei Monate verlängert. Viele Steuerzahler hoffen nun auf Rückerstattungen.

Doch wer ist überhaupt abgabepflichtig? Grundsätzlich besteht bei einer normale Angestelltentätigkeit und wenn keine anderen Einkünfte vorliegen, erstmal keine Abgabepflicht. Erst wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro anfallen, zum Beispiel durch Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung, Kleingewerbe, land-und forstwirtschaftlichen Erwerb, ist es Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. 

André Köller vom Steuerbüro Köller & Partner Foto: Köller & Partner

Das Gleiche gilt auch, wenn man Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld in Höhe von mehr als 410 Euro bezogen hat. "In diesem Jahr haben wir als Steuerberater und unsere Mitarbeiter besonders viel zu tun. Durch Corona müssen deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger eine Steuererklärung abgeben, da sie Coronahilfen oder Kurzarbeitergeld bezogen haben und damit abgabepflichtig werden", so der Fuldaer Steuerberater André Köller. Die Flut an Steuererklärungen sei daher in diesem Jahr immens.

Außerdem werde in der Regel zwischen sieben Einkunftsarten unterschieden - Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständige Tätigkeit/Freiberufler, Nichtselbstständige Tätigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen wie beispielsweise Aktien oder Zinseinkünfte, Vermietung und Verpachtung und Sonstige Einkünfte, wie z.B. private Veräußerungsgeschäfte. 

Generelle Abgabefristen der Steuererklärung

Normalerweise ist die Abgabe der Steuererklärung auf den 31.07 des Folgejahres befristet - durch Corona wurde sie für das Veranlagungsjahr 2020 auf den 31.10, genauer gesagt sogar auf den 01.11 verlängert, da der 31.10 in diesem Jahr ein Sonntag ist. In manchen Bundesländern haben Steuerzahler wegen Allerheiligen sogar bis zum 02.11. Zeit. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, sich steuerlich beraten zu lassen - dann verlängert sich die Frist auf den 28.02 des übernächsten Jahres - auch hier wurde die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 durch Corona auf den 31.05.2022 verlängert - es ist also möglich die Steuererklärung von 2020 noch am 31.05.2022 einzureichen. 

Achtung Verspätungszuschlag

Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, dies jedoch nicht innerhalb der gegebenen Frist tut, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beläuft sich auf 0,25 Prozent der erhobenen Steuer, liegt aber bei mindestens 25 Euro monatlich. Für viele Arbeitnehmer kann es außerdem zu Nachzahlungen kommen. "Das Kurzarbeitergeld wird zum regulären Gehalt hinzugezählt, dadurch erhöht sich im Einzelfall der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen", erklärt Köller.

Für Arbeitnehmer ist es außerdem wichtig zu beachten, dass beispielsweise Handwerkerrechnungen aus dem Monat Dezember, die jedoch erst im Januar bezahlt werden, erst für das nächste Jahr gelten. "Hier gilt das Zufluss/Abflussprinzip, erst dann, wenn die Rechnung auch bezahlt ist, gilt das Geld als verausgabt", so Köller. Es komme also nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung an, sondern auf den Zeitpunkt, indem das Geld "abfließt".

Besonderheiten durch Corona

Bürgerinnen und Bürger, die als Impfhelfer tätig waren, kommen in den Genuss einer steuerlichen Entlastung Eine beschlossene Sonderregelung von Bund und Ländern gewährt einen Freibetrag von 3.000 Euro. Wenn also 4.000 Euro verdient werden, fließen nur 1.000 Euro in die Besteuerung mit ein. Zudem gibt es die Anlage "Coronahilfen". Dort geben Unternehmer oder Freiberufler an, was sie an Zuschüssen beziehungsweise Soforthilfen erhalten haben. "Es ist wichtig zu beachten, dass Coronahilfen voll steuerpflichtig sind. Außerdem gibt es auch eine Home-Office Pauschale für das Jahr 2020 - es kann also für jeden Home-Office Tag, maximal für 120 Tage, eine Pauschale von fünf Euro als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Fahrtkostenpauschale entfällt allerdings für diese Tage", so Köller. Für die Home-Office Pauschale müsse außerdem kein Arbeitszimmer nachgewiesen werden.

Brauche ich Belege?

"Früher mussten die Belege für die einzelnen Nachweise immer direkt mitgeschickt werden, heute gilt die Belegvorhaltepflicht. Ich muss meine Belege also nicht mit der Steuererklärung abgeben, sie aber auf Anforderung des Finanzamts nachweisen können", erklärt der Steuerberater. Die Abgabe der Steuererklärung erfolgt elektronisch über das Programm Elster. Jeder Bürger bekommt vom Bundeszentralamt für Steuern eine persönliche Steuer ID zugeteilt. Diese ist dann auch für das gesamte Leben gültig und für die Steuererklärung sehr wichtig, denn sie dient zur Identifizierung des jeweiligen Steuerzahlers", so Köller. 

Stimmt was nicht? Einspruch einlegen!

Nachdem die Steuererklärung eingereicht wurde und der Bescheid ins Haus flattert, heißt es schnell sein - denn sobald dieser da ist, sollte er direkt überprüft werden. "Man hat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids nur einen Monat Einspruchsfrist. Daher ist es wichtig, den Bescheid direkt zu überprüfen. Denn wenn ich innerhalb dieses Monats keinen Einspruch einlege, wird der Bescheid bestandskräftig, heißt er ist grundsätzlich nicht mehr änderbar", sagt Köller. Mittlerweile laufen außerdem rund ein Drittel der eingegangenen Steuererklärungen durch ein Computersystem, um die Finanzverwaltung zu entlasten.

Muss ich als Student auch eine Steuererklärung machen?

Bachelorstudenten können ihre Studienkosten nicht als Werbungs-, sondern nur als Sonderausgaben absetzen. Da das Bachelorstudium in der Regel die Erstausbildung darstellt, zählen diese Kosten nicht zu den Werbungskosten. Anders ist es jedoch, wenn dual studiert wird oder vorher bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. "Dann gilt das quasi als Zweitstudium und kann als Werbungskosten angesetzt werden", so der Steuerberater. Bei den Sonderausgaben können nur bestimmte gedeckelte Beträge angesetzt werden. Werbungskosten, die zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen, können in voller Höhe abgesetzt werden. Sonderausgaben hingegen sind vertragsmäßig betragsmäßig begrenzt: "Werbungskosten können in Form eines Verlustvortrages meine künftigen Einkünfte mindern, das heißt, es müssen dann auch weniger Steuern gezahlt werden. Steuererklärungen sind in diesem Fall also freiwillig, aber ratsam und sinnvoll", so Köller. 

Was kann ich eigentlich absetzen?

Von der Steuer abgesetzt werden können zum Beispiel Arbeitskleidung, arbeitsbezogene Anschaffungen wie Fachliteratur, Bewerbungskosten oder auch Umzugskosten, falls dieser beruflich bedingt ist. Köller rät, die Belege verschiedener Anschaffungen immer aufzuheben und einen Ordner anzulegen, in dem steuerrelevante Rechnungen abgeheftet werden können. Zudem sollte die Lohnsteuerbescheinigung, die Bürgerinnen und Bürger zum Ende des Jahres von ihrem Arbeitgeber erhalten, immer gut aufbewahrt werden. Außerdem können Handwerkerleistungen, auch wenn man zur Miete wohnt, abgesetzt werden. In einer ordentlichen Jahresabrechnung der Hausverwaltung sollten diese Kosten einzeln aufgelistet sein. "Hier können die Lohnkosten abgesetzt werden, daher heißt es Rechnungen und Kontoauszüge gut aufbewahren, denn das Finanzamt verlangt in diesem Fall einen Zahlungsnachweis", betont der Steuerberater.

In der Sparte der Sonderausgaben können außerdem allerlei Versicherungen, wie die Haftpflichtversicherung für den privaten Pkw oder die Unfallversicherung abgesetzt werden. Auch Spendenbescheinigungen fallen in die Rubrik der Sonderausgaben. Ab 200 Euro Spende ist hier eine Spendenbescheinigung nötig. Des Weiteren können Fortbildungsaufwendungen und Steuerberatungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden.

Das Thema Steuererklärung ist definitiv umfangreich - erst recht, wenn man als junger Erwachsener zum ersten Mal damit konfrontiert wird. "Solche Themen sollten einem auch in der Schule näher gebracht werden", findet Köller. Denn eine Gedichtsanalyse in fünf Sprachen hilft in Sachen Steuererklärung relativ wenig weiter. (Lea Hohmann) +++


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