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Es ist damit zur rechnen, dass sich die Geflügelpest durch den herbstlichen Vogelzug weiterverbreiten wird. - Symbolbild: Pixabay

REGION Verbreitung durch Vogelzug

Erhöhte Vorsicht bei Geflügelhaltungen: Erste Fälle von Geflügelpest

31.10.21 - Seit Mitte Oktober wurden wieder vermehrt mit Geflügelpest infizierte Wildvögel in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gefunden sowie erste Fälle in Geflügelbetrieben bekannt. Es ist damit zur rechnen, dass das Virus sich durch den herbstlichen Vogelzug weiterverbreiten wird. Landwirtschaftsministerin Priska Hinz ruft deshalb Geflügelhaltungen zu erhöhter Vorsicht auf.

"Wichtig ist, jeden Kontakt von Haus- und Wildvögeln zu vermeiden. Vor allem dürfen Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu, Gegenständen oder Wasserstellen haben, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können", erklärte Umweltministerin Priska Hinz. "Ich rufe alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, ihre Bestände intensiv zu kontrollieren und Auffälligkeiten wie beispielweise eine erhöhte Sterblichkeit oder reduzierte Aktivität umgehend an die jeweils zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Auch Hobby-Geflügelhalter, z.B. Rassegeflügelzüchter, sollten derzeit besonders aufmerksam sein. Beim Zukauf von Geflügel sollte unbedingt darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben."

Verstärkung des Wildvogelmonitoring

Um die aktuelle Situation in Hessen genau zu beobachten, wird das Wildvogelmonitoring verstärkt. Es dient als Frühwarnsystem, um zielgerichtet und schnell handeln zu können. Bürgerinnen und Bürger, die tote oder kranke Vögel finden, beispielsweise Schwäne, Enten, Gänse oder Greifvögel, sollten dies umgehend der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden. Der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln sollte vermieden werden.

Auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind unter dem folgenden Link ein Merkblatt mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen sowie ein Merkblatt mit Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar. https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
 

Hintergrund

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. (pm) +++


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