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Am Freitag wurde die Marke von 200 mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten erreicht. - Archivfotos: O|N/Carina Jirsch/Jonas Wenzel (Yowe)

WIESBADEN Corona-Lage spitzt sich zu

3G-Regel wird verschärft: PCR-Test statt Antigen-Schnelltest für Ungeimpfte

08.11.21 - Die Lage spitzt sich zu: Die Corona-Inzidenz steigt weiter. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldete Sieben-Tage-Inzidenz für Deutschland ist mit 201,1 so hoch wie nie zuvor. Auch in Hessen schnellte die Inzidenz in die Höhe: von 145 am Sonntag auf 149 am Montag. Innerhalb von 24 Stunden wurden 583 Neuinfektionen registriert. Zudem hat am Freitag die Zahl der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten die 200er-Marke erreicht, ab der strengere Regeln gelten sollen. Zeit für die Landesregierung, zu handeln.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie hat die hessische Landesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die am 11. November in Kraft treten. Darüber haben Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) in einer Pressekonferenz informiert. Hintergrund ist, dass die Intensivbettenbelegung seit Frühherbst gemeinsam mit der Hospitalisierungsrate als Hauptindikator für weitreichendere Schutzmaßnahmen gilt.

"Pandemie der Ungeimpften"

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

Die Corona-Inzidenz steigt weiter.

Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne).

Fakt ist, dass die 3G-Regel verschärft wird. Das heißt, dass fortan ungeimpfte Personen einen PCR-Test anstelle eines Antigen-Schnelltests vorlegen müssen. "Ein PCR-Test hat den Vorteil, dass er sehr viel genauer ist", betont Bouffier. "Die Pandemie dauert an: Es ist nach wir vor eine Pandemie der Ungeimpften." Mit dem Maßnahmenpaket, das das Corona-Kabinett beschlossen hat sollen laut Bouffier und Klose insbesondere die gefährdeten Gruppen geschützt werden.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Verschärfung der Testnotwendigkeit bei 3G auf PCR: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen in Zukunft einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dazu nicht mehr aus. Konkret betrifft dies die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten.

Für Personal reicht wie bislang ein Arbeitgebertest zweimal pro Woche. Nur für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig), ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend.

3G-Regel am Arbeitsplatz für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Die Landesregierung hatte bereits in der vergangenen Woche die Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern verschärft. Jetzt werden auch in weiteren Bereichen die Testvorgaben ausgeweitet. Auch am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel immer dann, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. Das gilt beispielsweise für das Personal in Supermärkten, im Öffentlichen Personennahverkehr oder beim Friseur. Damit setzt Hessen auf eine Regelung des Bundes auf, die entsprechende Testmöglichkeiten zweimal pro Woche am Arbeitsplatz vorschreibt. In Hessen müssen diese Tests von den Beschäftigten angesichts der aktuellen Infektionslage auch verpflichtend genutzt werden.

Einführung einer Maximalquote für Getestete bei 3G-Großveranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden dürfen künftig maximal 10 Prozent Getestete sein. Die übrigen Teilnehmenden müssen entweder geimpft oder genesen sein.

Mehr Tests in Schulen

Für die Corona-Regeln bedeutsam ist unter anderem die Belegung der Intensivbetten. ...

Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht bis 31. Januar 2022 drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen – so wie bislang in den Präventionswochen nach den Ferien. Die Tests können weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und werden im Testheft vermerkt.

Die Landesregierung startet zudem eine Informationsoffensive für Auffrischimpfungen. "Wir wissen mittlerweile, dass der Impfschutz nach einem halben Jahr langsam nachlässt. Deshalb werben wir noch gezielter für Auffrischimpfungen und schreiben jetzt beispielsweise alle Hessinnen und Hessen über 70 Jahre erneut persönlich an, für die die Stiko die Auffrischung ausdrücklich empfiehlt", so Bouffier und Klose.

"Wir werden nicht nur für die Auffrischung werben, sondern auch aktiv auf besonders gefährdete Personen zugehen. Mit den Kommunalen Spitzenverbänden haben wir entsprechend vereinbart, dass die mobilen Impfteams vor Ort gezielt die Alten- und Pflegeheime ansteuern und die Bewohnerinnen und Bewohner dort erneut impfen. In etlichen Kreisen und kreisfreien Städten ist das ja auch bereits angelaufen." Zudem hat Bouffier erneut eine Ministerpräsidentenkonferenz gefordert, die zeitnah stattfinden solle. (Stefanie Harth) +++


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