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Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft. - Foto: Hauptzollamt Gießen

REGION Auch in Osthessen

Bundesweite Schwarzarbeit-Kontrollen in der Fleischwirtschaft

13.11.21 - Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft.

Auch beim Hauptzollamt Gießen waren 73 Beschäftigte im Einsatz und befragten 395 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich wurden 534 Arbeitnehmer anhand von Geschäftsunterlagen geprüft. In Gießen würden die Schwarzarbeitsfahnder von Bediensteten der Ausländerbehörden des Landkreises Gießen und des Gießener Regierungspräsidiums begleitet. Insgesamt waren 59 Fleischzerlegebetriebe, Fleischhändler und Metzgereien in Nord-, Ost- und Mittelhessen von den Kontrollen betroffen.

Nichteinhaltung der Mindestlohnbestimmungen

Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich in 54 Fällen sich in erste Auffälligkeiten, die weitere Überprüfungen nach sich ziehen. Die meisten davon wegen möglicher Nichteinhaltung der Mindestlohnbestimmungen. Bei fünf Arbeitgebern wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zwei Arbeitgeber erwartet ein Bußgeld, weil ihre Beschäftigten nicht ordnungsgemäß auf die vorgeschriebene Mitführungspflicht eines Ausweises hingewiesen hatten.

"Insgesamt hielten sich die Verstöße in Grenzen. Ausländerrechtliche Verstöße konnten wir nicht feststellen", so Michael Bender vom Hauptzollamt Gießen. "Diese bundesweiten Kontrollen in für Schwarzarbeit anfälligen Branchen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung", so der Pressesprecher weiter.

Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde

Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen in der Fleischwirtschaft insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus.

Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen. (pm) +++


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