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In den Bundesländern soll bei einer Hospitalisierungsrate von 3 die 2G-Regelung im Freizeitbereich gelten. - Symbolbild: O|N / Carina Jirsch

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Impfpflicht für Ärzte und Pfleger, 2G in ganz Deutschland: Was halten Sie davon?

19.11.21 - Die Bundesregierung wechselt ihren Corona-Kurs! Am Donnerstag hat Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder neue Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen. Zwar hatte der Bundestag bereits dafür gestimmt, dass die epidemische Notlage am 26. November enden soll, allerdings treten neue Einschränkungen in Kraft.

Denn in den Bundesländern soll bei einer Hospitalisierungsrate von 3 die 2G-Regelung im Freizeitbereich gelten. Heißt also, dass nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zu Freizeit- und Kulturveranstaltungen gewährt bekommen. Ebenso bei Sportveranstaltungen, in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen. Wenn dieser Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 3 liegt, kann laut Beschluss von der 2G-Regelung wieder abgesehen werden. 

2G-Plus bei Hospitalisierung von 6

Sobald der Hospitalisierungswert in einem Bundesland auf 6 steigt, soll eine weitere Regel greifen: 2G-Plus. Orte, mit besonders hohem Infektionsrisiko wie Bars, Clubs oder Discos gewähren also keinen Eintritt, ohne dass Geimpfte und Genesene noch einen tagesaktuellen Negativ-Test vorlegen. 

Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 4,8 pro 100.000 Einwohnern (Stand: 18. November).

Außerdem wurde eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen beschlossen: Alle Angestellten, die in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheime arbeiten, müssen geimpft sein. "Das gilt für den Arzt, den Pfleger, aber auch für die Reinigungskraft", so Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier.

Mehr Kontrollen

Härtere Regeln heißt auch automatisch mehr Kontrollen: Denn Hessen will dafür neben der Ordnungsbehörden zusätzlich die Landespolizei einsetzen. 

Bouffier hatte allerdings auch gute Nachrichten zu verkünden: Denn in Hessen können die Weihnachtsmärkte wie geplant stattfinden: "Wir in Hessen können das anders verantworten, als in Bundesländern, wo die Zahlen deutlich höher sind", so Bouffier. Dafür sei er dankbar - trotzdem müssen gewisse Regeln, beispielsweise Abstand halten, eingehalten werden.

Ihre Meinung ist gefragt!

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