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Die 3G-Regelung wird nun in Bus und Bahn konsequent umgesetzt. - Foto: Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV)

KREIS HEF-ROF Ist der ÖPNV ein Pandemietreiber?

Neue 3G-Regel: Externe Sicherheitsdienstleister werden beim NVV eingesetzt

25.11.21 - Nun gelten die neuen 3G-Regelungen auch im öffentlichen Nahverkehr. Dabei gibt es klare Leitlinien, die bei einer Fahrt mit der Bahn oder dem Zug erfüllt sein müssen. Lediglich Schüler und Kinder sind von der 3G-Regel nicht betroffen. Experten sind sich indes uneinig, ob der ÖPNV einer der Infektionstreiber in der Pandemie ist, dabei ist dies kaum nachzuvollziehen.

Seit Mittwoch gilt auch beim Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) die 3G-Regelung und damit auch in den Zügen und Bussen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Doch wie genau kann überhaupt kontrolliert werden. Dazu äußerte sich der NVV in einer Pressemitteilung:

"Die Einhaltung dieser neuen Regelungen wird durch Ordnungs- und Polizeibehörden kontrolliert. Zusätzlich setzt der NVV einen externen Sicherheitsdienstleister für Kontrollen der 3G-Regel ein. Dafür wird aktuell alles vorbereitet. Das erste Team startet bereits am Mittwoch. Im Laufe der nächsten Wochen kommen weitere Teams mit insgesamt 20 Personen dazu, um in ganz Nordhessen entsprechende Stichproben durchzuführen."

Schüler und Kinder bis sechs Jahren von Regel ausgenommen


Der NVV weiter: "Menschen dürfen nur den öffentlichen Nahverkehr nutzen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bei den Überprüfungen müssen die entsprechenden Zertifikate/Impfdokumente bzw. Nachweise vorgelegt werden. Es reicht dabei nicht aus, einen Selbsttest vorzuzeigen. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen den offiziellen Nachweis einer Teststelle über einen negativen Antigen-Schnelltest mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Wer ohne die entsprechende Bescheinigung bei einer Kontrolle angetroffen wird, muss das Fahrzeug umgehend verlassen."

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren sind von der 3G-Regel im ÖPNV nicht betroffen. Fahrgäste müssen auch weiterhin bei der Nutzung von Bus und Bahn eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Doch ist der ÖPNV überhaupt ein Infektionstreiber? Diese Frage kann nicht klar beantwortet werden. Zwar gehen die verschiedenen Verkehrsunternehmen oder auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nicht davon aus. Allerdings ist die Kontaktverfolgung gerade im Nahverkehr nur schwierig umsetzbar. Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) geht vom Nahverkehr ein moderates Risiko aus - im Fernverkehr sogar nur ein niedriges Risiko. Mit der neuen 3G-Regelung kommt auf jeden Fall ein erheblicher Mehraufwand auf alle Beteiligten zu. (kku)+++


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