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Die Inzidenz im Landkreis Fulda hat die 300er-Marke längst überschritten - Archivbild: O|N

FULDA Landkreis Fulda informiert:

Erlass des Landes Hessen: Gesundheitsämter müssen priorisieren

30.11.21 - Die Inzidenz im Landkreis Fulda hat die 300er-Marke längst überschritten, die Zahl der gemeldeten Infektionsfälle der letzten 7 Tage summiert sich auf 702. Angesichts des hohen Tempos der pandemischen Lage müssen jetzt die Ressourcen stärker für den Schutz der vulnerablen Personengruppen gebündelt werden. Bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen erfolgt daher eine Priorisierung im Hinblick auf besonders gefährdete Personen und sensible Bereiche.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat aufgrund des pandemischen Geschehens per Erlass entschieden, dass die Aufgaben der Gesundheitsämter weiter priorisiert werden müssen. Ziel ist gemäß diesem Erlass aktuell nicht mehr die primäre Kontaktpersonennachverfolgung, sondern der Schutz ("Schutz-Strategie") vulnerabler und sensibler Gruppen und Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Schulen, Kitas etc.). Das bedeutet, dass – bis auf größere Ausbruchssituationen und Infektionsgeschehen jeweils in vulnerablen Gruppen – enge Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig durch das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda kontaktiert werden.

"Wir appellieren an die Vernunft und Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der positiv getesteten Personen, dass diese ihre engen Kontaktpersonen eigenständig über ihren Positiv-Befund informieren", sagt Prof. Dr. Dirk Breitmeier, Amtsarzt und Leiter des Kreisgesundheitsamtes. "Unterstützend werden wir ein Informationsschreiben zur Weitergabe an Kontaktpersonen zur Verfügung stellen, das in den kommenden Tagen auch auf unserer Landkreis-Webseite abrufbar sein wird. Hierin sind einfache Verhaltensempfehlungen für die 10 Tage nach dem Kontakt mit einer positiv getesteten Person enthalten – unabhängig vom Impfstatus der Kontaktperson." Dazu gehören zum Beispiel die Reduzierung eigener Kontakte auf das Notwendigste, regelmäßige Selbsttestung und Beobachtung auf Symptome, möglichst keine Besuche in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen, Maske tragen, Abstand halten und regelmäßiges Lüften in Innenräumen.

Personen, die in den vergangenen 10 bis 14 Tagen Kontakt mit einer an SARS-CoV-2 erkrankten Person hatten, sollen sich bei Auftreten von Erkältungssymptomen zu ihrem Hausarzt oder zu einer Teststelle begeben und einen PCR-Test durchführen lassen. Als enge Kontaktperson gilt:

- wer länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquat heißt Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt einen MNS oder FFP2-Maske) im Nahfeld einer positiv getesteten Person war (unter 1,5m Abstand) ODER

- wer ein Gespräch ohne adäquaten Schutz mit einer positiv getesteten Person geführt hat – unabhängig von der Gesprächsdauer ODER

- wer sich in einem Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole länger als 10 Minuten aufgehalten hat – auch wenn durchgehend und korrekt ein MNS oder FFP2-Maske getragen wurde.

 Von dem vorbeschriebenen Prozedere ist und muss allerdings aktuell ("Omikron", B.1.1.529) beim Vorliegen einer besorgniserregenden SARS-CoV-2-Variante (VOC oder VOI) abgewichen werden. In Fällen, bei denen bereits bekannt ist, dass es sich um einen Kontakt mit einem VOI- oder VOC-Fall handelt, ist gemäß Robert-Koch-Institut (RKI) eine Quarantäne der vollständig geimpften sowie genesenen Kontaktpersonen von 14 Tagen sowie eine Testung mittels PCR (möglichst an Tag 1 der Ermittlung der engen Kontaktperson) immer empfohlen.

Gemäß der Corona-Schutzverordnung besteht zudem eine Verpflichtung zur Absonderung. Weitere Infos finden sich unter https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen 

Zusammenfassend sollte insofern die Impfung noch nicht geimpfter Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die Auffrischung von Personen mit einer vollständigen Impfserie oberste Priorität für die Zukunft in der Bekämpfung der Pandemie haben. (pm) +++


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