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- Symbolbild: Stadt Fulda

FULDA Nachweise sind mitzuführen!

Neuerung seit dem 1. Dezember: Zutritt zur Stadtverwaltung unter 3G-Regelung

02.12.21 - Seit gestern gilt in allen Gebäuden der Stadtverwaltung Fulda grundsätzlich die sogenannte 3G-Regelung. Somit sind neben den Beschäftigten auch alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, bei Zutritt zu den städtischen Gebäuden einen Impf-, Genesenen- oder offiziellen negativen Testnachweis mitzuführen. Mit entsprechenden Kontrollen innerhalb der Gebäude ist jederzeit zu rechnen.

Als offizielle Nachweise gelten der Impfpass, das digitale Impfzertifikat, ein gültiger Genesenen-Nachweis, das Testzertifikat eines offiziellen Schnell-Testzentrums, welches nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden). Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Bei Schülerinnen und Schülern reicht als Nachweis das vollständig geführte Testheft der jeweiligen Schule.

Die 3G-Regel gilt insbesondere auch für Trauungen. Im Museum und den historischen Räumlichkeiten des Stadtschlosses gilt darüber hinaus für alle Besucherinnen und Besucher die 2G-Regelung. Darüber hinaus besteht in den Publikumsbereichen innerhalb der städtischen Gebäude nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder FFP-2-Maske).

Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger, persönliche Vorsprachen auf das notwendige Maß zu begrenzen und möglichst mit Terminvergabe zu organisieren. Die fernmündliche oder postalische Kommunikation sollte favorisiert werden. Sind die städtischen Gebäude aufgrund einer Vorladung zu betreten, so scheitert diese Vorladung nicht an einem fehlendem 3G-Nachweis. In solchen Fällen sind die gängigen Hygieneregeln in besonderem Maße einzuhalten.

Weitere Informationen zu den Corona-Bestimmungen in städtischen Einrichtungen (z. B. Musikschule, VHS oder Bürgerhäuser) gibt es auf der Homepage der Stadt Fulda unter www.fulda.de/buergerservice/corona.html. (pm) +++


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