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Die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Regeln wurden deutlich verschärft. - Symbolfoto: O|N

REGION Hessen erhöht Strafen

Corona-Bußgeldkatalog deutlich verschärft - Verstöße nun doppelt so teuer

02.12.21 - Wer in Hessen gegen die aktuellen Corona-Regeln verstößt, muss ab jetzt deutlich tiefer in die Tasche greifen, als noch vor wenigen Tagen. Seit dem 25. November wurden die zu zahlenden Beträge von der Landesregierung erhöht. In vielen Fällen hat sich das Bußgeld nahezu verdoppelt.

Deutlich teurer wird es zum Beispiel beim Verstoß gegen die Maskenpflicht in Geschäften, Arztpraxen oder in Bus und Bahn. Statt 50 Euro müssen Bürgerinnen und Bürger hier nun mit 100 Euro Bußgeld rechnen, Mitarbeitende sogar mit 200 Euro. Von 100 Euro auf 200 Euro verdoppelt wird auch der Betrag bei falschen oder unvollständige Angaben zur Kontaktverfolgung. Das Betreten eines Krankenhauses, Pflegeheims oder einer ähnlichen Einrichtung mit Covid-Symptomen kostet Bürgerinnen und Bürger nun 400 Euro.

Weitere Erhöhungen gibt es beim Verstoß von positiv Getesteten oder deren Haushaltsangehörigen gegen die Quarantänepflicht. Das kostet ab jetzt 1000 Euro. Der Empfang von Besuch trotz Quarantäne wird mit einem Bußgeld von 500 Euro bestraft. Wer bei einem positiven Schnelltest nicht unverzüglich einen PCR-Test machen lässt, muss mit 400 Euro Bußgeld rechnen, außerdem auch, wer das Gesundheitsamt nicht über einen positiven PCR-Test informiert.

Erhöhung der Bußgelder in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz

Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie am Arbeitsplatz, wo inzwischen die 3G-Regel gilt, müssen Bürgerinnen und Bürger bei Verstößen mit Bußgeldern rechnen. Teuer wird es beispielsweise ohne Nachweis in Bus und Bahn - das kostet Fahrgäste jetzt 100 Euro. Beschäftigte, die am Arbeitsplatz keinen Nachweis vorlegen können, müssen mit 200 Euro, der Arbeitgeber mit 400 Euro Bußgeld rechnen. Auch wenn die Betriebsleitung gegen Kontroll- und Dokumentationspflichten verstößt, muss sie ab jetzt mit 500 Euro tief in die Tasche greifen. Betreiber von Gaststätten oder öffentlicher Freizeitangebote wie Schwimmbädern, Fitnessstudios, Kinos oder Museen müssen mit Strafen von bis zu 2.000 Euro rechnen, wenn sie gegen die geltenden Regeln verstoßen. Zudem gilt seit Sonntag in Innenräumen ab 11 Personen die 2G-Regel, ab 101 Personen 2G+.

Bei Folgeverstößen oder mehreren Verstößen müssen Bürgerinnen und Bürger mit einer zusätzlichen Erhöhung der Bußgelder rechnen. Die Strafen bei Verstoß gegen die Einreisevorschriften bleiben gleich. (Lea Hohmann) +++


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