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In diesem Jahr wird es im öffentlichen Raum kein Feuerwerk geben. - Archivfoto: O|N

REGION Belastung des Gesundheitssektors verhindern

Allgemeinverfügung des Landkreises: Kein Feuerwerk im öffentlichen Raum

23.12.21 - Nach dem Feuerwerksverbot durch die Landesregierung hat nun der Landkreis Fulda eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die regelt, wo dieses Verbot gilt: Im gesamten öffentlichen Raum des Landkreises Fulda ist es am 31.12.2021 und am 01.01.2022 untersagt, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Wunderkerzen und ähnliches sind gestattet.

Gerade zum Jahreswechsel sind Rettungsdienste und Notaufnahmen üblicherweise durch zahlreiche Unfälle mit teils schweren Verletzungen frequentiert, die sich beim Abbrennen von Feuerwerken ereignen. Diese zusätzliche Belastung soll durch die Allgemeinverfügung verhindert werden. Die Krankenhäuser sind derzeit pandemiebedingt voll belegt, das Personal ist im Dauereinsatz. Diese strapaziöse Situation sollte nicht zusätzlich verschlimmert werden. Die Allgemeinverfügung kann sich zwar nur auf den öffentlichen Raum beziehen. Doch der Landkreis Fulda richtet die dringende Aufforderung an seine Bürgerinnen und Bürger, auf ein Feuerwerk grundsätzlich, also auch auf privatem Areal, zu verzichten, um Belastungen des Gesundheitssektors zu verhindern. (pm) +++

 


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