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Ab dem 1. Januar 2022 müssen sich Bürgerinnen und Bürger auf neue Regeln einstellen. - Symbolbild: Pixabay

REGION Neues Jahr, neue Regeln

Erhöhung des Mindestlohns, Aus für Plastiktüten - Das ändert sich in 2022

01.01.22 - Mit dem Jahreswechsel müssen sich Bürgerinnen und Bürger auch wieder auf neue Gesetzesregelungen einstellen:  Der Mindestlohn steigt, Einkaufstüten aus Plastik werden verboten und die EEG-Umlage sinkt. Auch für Tierschützer gibt es gute Nachrichten - der Bundestag verbietet mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes das Töten von Hühnerküken. 

Erhöhung von Mindestlohns und Azubigehalt

Wer den Mindestlohn erhält, kann sich ab Januar über ein höheres Einkommen freuen. Der Mindestlohn steigt von bisher 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 soll er nochmal auf 10,45 Euro angehoben werden. Die neue Bundesregierung will den Mindestlohn jedoch schon bald auf 12 Euro erhöhen. Auch für Auszubildende gibt es gute Nachrichten. Sie erhalten im ersten Lehrjahr künftig mindestens 585 Euro statt 550 Euro.

E-Rezepte als QR-Code und ausgeweitete Pfandpflicht

Zudem gibt es Neuerungen beim "E-Rezept": Arztpraxen müssen Rezepte für gesetzlich Versicherte künftig als QR-Code ausstellen. Des Weiteren wird die Pfandpflicht ausgeweitet. Auch für Frucht- und Gemüsesäfte, die bisher von der Pflicht ausgenommen waren, sind im neuen Jahr 25 Cent Pfand fällig. Die Regelung betrifft somit alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff. 

Preiserhöhungen bei Tabaksteuer und Post

Des Weiteren wird der Griff zur Zigarette teurer: Für ein Päckchen mit 20 Zigaretten werden künftig durchschnittlich zehn Cent mehr Tabaksteuer fällig. Ab Mitte des Jahres greift die Steuer erstmals auch für Substanzen für E-Zigaretten. Auch Tabak für Wasserpfeifen wird mit einer Zusatzsteuer belegt. Mit Preiserhöhungen muss auch bei der Post gerechnet werden. Ein Standardbrief kostet in Zukunft 85 Cent, Postkarten 70 Cent.

Aus für Einweg-Plastiktüten

Dünne Plastikbeutel für Obst und Gemüse sowie besonders stabile Mehrwegtaschen ...Symbolbild: Pixabay

Ab 2022 dürfen an den deutschen Ladenkassen außerdem keine Einweg-Plastiktüten mehr angeboten werden. Dünne Plastikbeutel für Obst und Gemüse sowie besonders stabile Mehrwegtaschen bleiben erlaubt.

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

In vielen Städten wird zudem in den nächsten Wochen mit einem Ansturm von Bürgern, die ihre alten Führerscheine in neue Karten umtauschen lassen möchten, gerechnet. Für Führerscheininhaber des Jahrgangs 1953 bis 1958 endet die Frist am 19. Januar. Wer die Frist nicht einhält, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Bis 2033 müssen dann schließlich alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden.

Möglichkeit des Corona-Bonus bis Ende März

Bis zum 31. März 2022 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch einen Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Arbeitnehmer können mit Zahlungen bis zu 1.500 Euro rechnen – und das steuerfrei. Das Geld muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.

Elektronische Krankmeldung für Arbeitgeber ab Juli 2022

Neuigkeiten gibt es auch im Bereich der elektronischen Krankmeldung. Bereits seit dem 1. Oktober 2021 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Praxen digital an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli 2022 soll die Krankschreibung dann von den Krankenkassen auch elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt werden. Der "gelbe Schein" muss also nicht mehr selbst im Unternehmen abgegeben werden. Der Arbeitnehmer erhält lediglich eine ausgedruckte Ausfertigung zur eigenen Dokumentation. (Lea Hohmann) +++


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