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Ab Montag gilt an öffentlichen Plätzen in Fulda und Umkreis ein Alkoholverbot - Symbolfotos: O|N

REGION FULDA "Hier blickt doch niemand mehr durch!"

O|N klärt auf: Welche Corona-Hotspot-Regeln gelten jetzt?

Testpflicht entfällt für GeboosterteDoch wer gilt als geboostert oder aufgefrischt? - Jede Person, die nach den beiden Erstimpfungen mit Biontech, Moderna oder AstraZeneca eine dritte Impfung mit Biontech oder Moderna erhalten hat. - Jede Person, die nach ihrer Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung mit Biontech oder Moderna erhalten hat.

03.01.22 - Vor 15 Stunden - um Punkt null Uhr in der Nacht - wurde der Landkreis Fulda als Corona-Hotspot ausgewiesen. Und das war eindeutig und keine Überraschung. Die Zahlen haben das schon tagelang vorhergesagt. Trotzdem sind die Bürgerinnen und Bürger verwirrt und unsicher. "Hier blickt doch niemand mehr durch", schreibt ein O|N-Leser. Am Sonntagmittag gab es endlich eine Stellungnahme des Landkreises:

Im Landkreis Fulda gelten unmittelbar und automatisch per Verordnung des Landes Hessen bereits folgende Regeln:

- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen, keinen zusätzlichen Negativnachweis.

- Schließung von Prostitutionsstätten.

Darüber hinaus gilt ab Montag, 3. Januar, ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen sowie Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen. Diese Orte hat der Landkreis Fulda am heutigen Sonntag per Allgemeinverfügung definiert. Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Montag in Kraft. Die Städte und Gemeinden des Landkreises haben dem Kreis dazu bereits die betreffenden Orte und Plätze mitgeteilt.

Es werden folgende publikumsträchtige öffentliche Orte bestimmt, an denen der Konsum von Alkohol gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 1 CoSchuV untersagt ist:

Stadt Fulda:

- Bahnhofstraße

- Jerusalemplatz

- Universitätsplatz

- Museumshof

- Jesuitenplatz

- Steinweg

- Buttermarkt

- Karlstraße

- Kanalstraße

- Gemüsemarkt

- Borgiasplatz

- Platz Unterm Hl. Kreuz

- Straße Unterm Hl. Kreuz

- Bonifatiusplatz

- Pauluspromenade

- Johannes-Dyba-Allee

- Domplatz

- Frauenberg

- Schlossgarten

- Busbahnhof (am Bahnhof)

Hinweis: Auf dem Bahnhofsplatz und dem Heertorplatz besteht bereits ein Alkoholverbot.

Stadt Hünfeld

- Konrad-Adenauer-Platz

- Robert-Schuhmann-Platz

- Parkplatz Alter Friedhof, Klosterstraße

- Gänseplatz

- Öffentliche Verkehrsfläche vor Haunecenter, Josefstraße 3

- Öffentliche Verkehrsfläche vor Lebensmittelmarkt Norma, Josefstraße 16

- Am Anger

- Wella Pavillon, Bürgerpark


Gemeinde Großenlüder:

- Vorplatz des Stiftskapitularischen Amtshauses (Marktplatz 1, 36137 Großenlüder)


Gemeinde Künzell

- Neue Mitte (Hahlweg)

- Gemeindezentrum; Vorplatz

- Grezzbachpark

- Bürgerhaus Dirlos; Vorplatz

- Florenberghalle Pilgerzell; Vorplatz

- Ortsmitte Engelhelms

- alle Spielplätze im Gemeindegebiet Künzell

 
Gemeinde Petersberg

- Rathausplatz

- Parkflächen Waidesgrundanlage

- Parkanlage "Grüne Lunge"

- Rauschenberg inklusive aller Parkflächen

- Haunestausee Marbach inklusive der Parkflächen

- Platz am "Petrusbrunnen" (im Kreuzungsbereich "Bergstraße"/"Rabanus-Maurus-Straße")

- Vorplätze aller Dorfgemeinschaftshäuser im Gemeindegebiet Petersberg inklusive der unmittelbar angrenzenden Anlagen

Hinweis: Rund um die Liobakirche (Kirche St. Peter) und in der Waidesgrundanlage besteht bereits ein Alkoholverbot.


Es werden folgende Einkaufszentren und Fußgängerzonen bestimmt, in denen gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 2 CoSchuV eine medizinische Maske zu tragen ist:

Stadt Fulda:

- Bahnhofsplatz

- Bahnhofstraße

- Universitätsplatz (nb/pm) +++


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