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"Ich hatte Corona, dann eine Impfung. Gelte ich mit der 2. Impfung nun als "geboostert" oder muss ich mich im Falle von 2G+ immer noch testen lassen?" - Symbolfoto: O|N/Henrik Schmitt

REGION Fulda wieder Corona-Hotspot

O|N-Arzt klärt Leserfragen: "Wann gelte ich als geboostert?"

05.01.22 - Erneut ist der Landkreis Fulda Corona-Hotspot. Mit einer Inzidenz von 385,6 pro 100.000 Einwohner ist Fulda wieder einmal traurige Spitze in Hessen bei den Corona-Fallzahlen. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer aufgrund geringerer Test- und Meldekapazitäten über die Feiertage noch höher liegt. Seit dem 03.01.22 gelten nun verschärfte Regeln, um die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen.

Die hohen Fallzahlen hatten sich im Landkreis schon in den vergangenen Tagen angekündigt. Ab einer Inzidenz von 350 über mehr als drei Tage gelten verschärfte Coronaregeln. Ist die Region fünf Tage unter dieser Grenze werden die Regeln wieder gelockert. Vor den Testzentren bilden sich nun lange Schlangen. An der Fuldaer DRK-Teststation Ochsenwiese herrschte zeitweise sogar ein regelrechtes Verkehrschaos. Grund dafür sind Regeln, die automatisch per Landesverordnung in Kraft treten.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmern und in der Gastronomie sowie bei touristischen Hotelaufenthalten gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Die 2G-Plus-Regel bedeutet, dass Personen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein müssen. Personen, die bereits geboostert sind, also mit einer Auffrischungsimpfung versorgt sind, benötigen keinen zusätzlichen Test. Als geboostert gelten alle Menschen, die nach einer kompletten Impfserie (doppelt geimpft) mit Biontech, Moderna oder AstraZeneca eine dritte Dosis mit Biontech oder Moderna erhalten haben. Gleiches gilt für Menschen mit Kreuzimpfung aus einer Dosis AstraZeneca und mRNA Impfstoff. Impflinge, die einmalig mit dem Vakzin von Johnson&Johnson geimpft wurden, gelten nach einer Auffrischung mittels Biontech oder Moderna ebenfalls als geboostert.

Doch es gibt auch Sonderfälle. In den vergangenen Tagen erreichten unsere Redaktion viele Anfragen von Leserinnen und Lesern bezüglich ihres Impf- und Boosterstatus. O|N hat beim hessischen Sozialministerium für Sie nachgefragt:

1. Ich hatte Corona, dann eine Impfung. Gelte ich mit der 2. Impfung nun als "geboostert" oder muss ich mich im Falle von 2G+ immer noch testen lassen?

Hier werden keine Tests benötigt. Nach einer durch PCR-Test nachgewiesenen Infektion reicht eine Impfung für den vollständigen Impfschutz, die zweite Impfung ist dann eine Auffrischimpfung.

2. Ich wurde bereits zweimal geimpft und hatte dann eine Durchbruchsinfektion. Gilt die Infektion nach vollständiger Impfserie als "Booster"?

Hier werden weiterhin Tests benötigt. Gemäß Beschluss der GMK vom 14.12.2021 werden zunächst Personen mit erhaltener Auffrischimpfung von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Die Gesundheitsministerkonferenz hat das BMG gebeten zu prüfen, ob und inwieweit weitere Personengruppen in den Anwendungsbereich der Aufhebung der Testpflicht einbezogen werden sollten und hierzu auch eine Stellungnahme der STIKO und des Expertenrats einzuholen. Ergebnisse dieser Prüfung stehen noch aus. Im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung werden daher auch in Hessen doppelt Geimpfte, die danach erkrankt und genesen sind, zunächst nicht mit vollständig geimpften Personen mit aufgefrischtem Impfschutz gleichgesetzt.

Sollten sich diese Regelungen ändern, werden wir entsprechend berichten. (ab) +++


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