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In Fuldas Fußgängerzone herrscht wegen der hohen Corona-Zahlen Maskenpflicht - Foto: hs

FULDA Spaziergänge sind nicht hinnehmbar

Was Landrat und Oberbürgermeister zur Corona-Lage sagen

07.01.22 - Angesichts der weiter steigenden Zahl an Corona-Infizierten im "Hotspot Fulda" und der offenbar nicht ganz klaren Datenlage hat OSTHESSEN|NEWS die Verantwortlichen von Stadt und Landkreis um eine aktuelle Stellungnahme dazu gebeten. Wir wollten wissen: Welche Maßnahmen können weitere Corona-Infektionen in Fulda versuchen zu verhindern? Gibt es mittlerweile Erkenntnisse über spezifische Infektionscluster?

Stellungnahme von Fuldas Landrat Bernd Woide zur derzeitigen Corona-Lage:

Landrat Bernd Woide O|N-Archivbilder

"Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fulda lag am Donnerstag bei 473. Wir gehen – wie die Fachleute – davon aus, dass die Fallzahlen deutschlandweit weiter ansteigen werden. Das Infektionsgeschehen im Landkreis Fulda ist weiterhin diffus und über das gesamte Kreisgebiet verteilt. Infektionen finden vor allem im privaten Bereich statt.

Ein Grund für den starken Anstieg der Zahlen im Kreis Fulda könnte die Omikron-Variante sein. Nach 140 Verdachtsmeldungen am Anfang der Woche sind erneut rund 35 neue Verdachtsfälle beim Gesundheitsamt eingegangen. Mit Nachmeldungen von den Feiertagen ist nicht mehr zu rechen.

Als Gegenmaßnahme zu den hohen Fallzahlen gelten bereits die verschärften Hotspot-Regeln im Landkreis Fulda. Dies hat das Land über seine Verordnung angeordnet. Weitere Maßnahmen des Landes sind gegenwärtig nicht absehbar. Es bleiben nun die Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenz abzuwarten. Daher gilt weiter der Appell an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Kontakte einzuschränken."

Ein andere Frage, die die Fuldaerinnen und Fuldaer gerade massiv beschäftigt, sind die Attacken auf Polizeibeamte und Ordnungskräfte durch eine kleinere Gruppe von Demonstranten aus Gegnern der Coronamaßnahmen am vergangenen Montag  in der Fuldaer Innenstadt. Da offensichtlich mit weiteren solchen Aufmärschen und möglicher Eskalation gerechnet werden muss, fragen sich viele Bürger, wie das Recht auf Versammlungsfreiheit vor denen geschützt werden kann, die es zu Randale und Gewalt missbrauchen. Dazu sagt der Landrat zu den "Spaziergängen":

"Das Demonstrationsrecht und das Recht auf Versammlungsfreiheit sind ein hohes Gut und grundgesetzlich geschützt. Im Grundgesetz heißt es: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das bedeutet aber auch, dass nur jene das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen können, die sich friedlich und ohne Waffen versammeln. Es ist absolut nicht zu tolerieren, wenn Teilnehmende der Demonstrationen und Versammlungen die Polizei angreifen oder aggressiv auftreten. Ich appelliere an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer solcher Versammlungen, sich von aggressiven und gewaltbereiten Personen zu distanzieren. Diese Menschen diskreditieren alle, die sich friedlich versammeln. Die in dieser Weise organisierten Spaziergänge sind eine Umgehung des Versammlungsrechts. Dies ist so nicht hinnehmbar."

Hier das gemeinsame Statement von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Bürgermeister Dag Wehner zu diesem Thema:

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld

Bürgermeister Dag Wehner

"Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen und den rechtlichen Rahmen des Versammlungsrechtes zu halten. 

Während Ärzte und Pflegekräfte in den Kliniken derzeit in der vierten Welle der Pandemie um das Leben vieler Menschen kämpfen und mit der Omikron-Variante die fünfte Welle auf uns mit großer Wucht zurollt, glaubt ein kleiner Teil unserer Gesellschaft, durch als "Spaziergänge" inszenierte "zufällige Zusammentreffen" sich nicht an die aktuellen Schutzregeln halten zu müssen und die Vorgaben des Versammlungsrechts umgehen zu können.

In unserem Rechtsstaat gibt es ein grundgesetzlich geschütztes Versammlungsrecht, das jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit gibt, seine Kritik – auch am staatlichen Handeln – öffentlich kundzutun. Allerdings gelten auch hierfür klare Regeln. Wer sich an diese Regeln (wie zum Beispiel die als Auflage für die Versammlung verhängte Maskenpflicht) bewusst nicht hält bzw. diese zu umgehen versucht und zudem gezielt Polizei- und Ordnungskräfte provoziert oder gar attackiert, hat mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Wir appellieren an alle rechtschaffenen und freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürger, sich nicht an solchen nicht angemeldeten Aktionen zu beteiligen und sich damit klar von Extremisten, sogenannten Querdenkern oder sonstigen radikalen und unseren Rechtsstaat gefährdenden Kräften zu distanzieren." (ci) +++


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