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Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass sich die in Freiland gehaltenen Hühner durch Wildvögel mit dem Virus angesteckt haben. - Symbolbild: Pixabay

REGION RHÖN-GRABFELD Allgemeinverfügung erlassen

Geflügelpest-Ausbruch in Hobbyhaltung: Alle noch lebenden Tiere getötet

12.01.22 - Sorge in der Gemeinde Fladungen im Landkreis Rhön-Grabfeld: Dort wurde am 6. Januar der bestehende Verdacht der Infektion einer Geflügel-Hobbyhaltung mit dem Geflügelpestvirus vom Nationalen Referenzlabor amtlich bestätigt. Sämtliche noch lebende Tiere des Bestandes wurden durch das Veterinäramt Rhön-Grabfeld getötet und unschädlich entsorgt. Das gibt der Landkreis in einer Pressemitteilung am Dienstagabend bekannt.

Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass sich die in Freiland gehaltenen Hühner durch Wildvögel mit dem Virus angesteckt haben.

Stallpflicht für gehaltene Vögel angeordnet

Zum Schutz von Haus- und Nutztiergeflügel wird deshalb neben den bereits am 07.12.2021 durch das LRA Rhön-Grabfeld verfügten allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen die Stallpflicht für in Gefangenschaft gehaltener Vögel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in der Stadt Fladungen mit allen Stadtteilen sowie in der Gemeinde Hausen mit Gemeindeteil Roth und der Gemarkung Stetten angeordnet.

Zudem dürfen in diesem Gebiet Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen sowie Futtermittel nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden. Diesbezügliche Ausnahmeregelungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die am 12.01.2022 in Kraft tritt und auf der Homepage des Landratsamtes Rhön-Grabfeld einzusehen ist.

Vögel auf Symptome überprüfen

Des Weiteren sind alle Geflügelhalter des Landkreises aufgefordert bzw. im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung verpflichtet, eine zusätzliche Überwachung (Eigenkontrolle) im Betrieb durchzuführen, indem die gehaltenen Vögel mindestens einmal am Tag auf Veränderungen bzw. Krankheitssymptome zu prüfen sind.

Plötzliche Todesfälle, rapider Rückgang der Legeleistung, Teilnahmslosigkeit, aufgeplustertes Federkleid, Atemnot, Ödeme an Kopf und Anhängen sowie Durchfall können Hinweise auf eine Ansteckung der Tiere mit dem Geflügelpest-Erreger sein.

Im Verdachtsfall ist unverzüglich das Veterinäramt Rhön-Grabfeld telefonisch (09771-94-625) oder per E-Mail ([email protected]) zu informieren.

Die zugehörige Allgemeinverfügung finden Sie hier:

https://www.rhoen-grabfeld.de/fileadmin/user_upload/LKR/Aktuelles/2021/Amtsblatt01_2022.pdf (pm) +++


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