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Beamte der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld stellten bei der Kontrolle eines Tiertransportes an der A 7 ernsthafte Verstöße gegen die Tiertransportvorschriften fest. - Foto: Polizeipräsidium Osthessen

NEUENSTEIN Tiere hatten viel zu wenig Platz

Mit 140 Ferkeln mehr als erlaubt: Tiertransporter auf der A7 gestoppt

15.01.22 - Beamte der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld stellten bei der Kontrolle eines Tiertransportes an der A 7 ernsthafte Verstöße gegen die Tiertransportvorschriften fest: In der Steigungsstrecke der sogenannten Pommer-Südrampe der Autobahn 7, zwischen den Anschlussstellen Bad Hersfeld-West und Homberg/Efze, geriet am vergangenen Montagvormittag ein Tiertransport-Sattelzug in den Fokus der Beamten der Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld.

Wie sich bei der anschließenden Kontrolle auf dem Parkplatz "Fuchsrain" herausstellte, war der angehaltene Sattelzug in vier Ladeebenen übereinander mit insgesamt 740 Ferkeln beladen, die in den Gewichtsbereich bis 30 kg einzuordnen waren. Das durchschnittliche Einzelgewicht spielt bei der gewerblichen Beförderung von Nutztieren eine entscheidende Rolle. Anhand dessen bemisst sich die seitens des Beförderers während des Transportes zur Verfügung zu stellende Mindestladefläche pro Tier. Während nach der in Deutschland gültigen Tierschutztransportverordnung für ein Ferkel mit bis zu 25 kg Lebendgewicht während der Beförderung eine sogenannte "Mindestbodenstellfläche" von 0,18 m² zur Verfügung gestellt werden muss, liegt der Platzbedarf für Ferkel mit bis zu 30 kg Gewicht bei 0,21 m².

Nur 0,17 m² zur Verfügung

Bei dem hier beanstandeten Transport hatten die Ferkel pro Tier hingegen nur 0,17 m² Bodenfläche zur Verfügung. Dies wäre für Ferkel bis 20 kg Einzelgewicht zulässig gewesen, nicht aber für die hier beförderten Ferkel zwischen 25 und 30 kg. Anstatt der hier transportierten 740 Ferkel hätten deshalb auf dem verwendeten Sattelanhänger nur 600 Ferkel dieser Gewichtskategorie befördert werden dürfen. Hieraus resultierend war auch die höchstzulässige Gruppengröße während des Transports, die bei maximal 35 solcher Ferkel liegt, teilweise erheblich überschritten. Auch die zulässige Gesamtmasse des Sattelzuges von 40 Tonnen wurde dadurch nicht eingehalten.

Es handelte sich um einen innerdeutschen Transport mit einer Fahrtstrecke von insgesamt etwa 350 km. Geladen worden war in einem Erzeugerbetrieb im Ilm-Kreis in Thüringen, von wo aus die Ferkel zu einem Mastbetrieb in den Landkreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen gebracht werden sollten. Der Kontrollort befand sich etwa in der Mitte des geplanten Fahrtweges, deshalb kam eine Anordnung zur Rückkehr an die Verladestelle mit Teilentladung für die Kontrollbeamten hier als Problemlösung nicht infrage. Ebenso war eine stellenweise Umladung am Kontrollort, mit gleichzeitiger Reduzierung der jeweiligen Gruppengrößen auf die vorgeschrieben 35 Ferkel, besonders wegen der am Kontrollort herrschenden Außentemperaturen um den Gefrierpunkt, keine Option.

Sattelzug durfte weiterfahren

Gemäß bestehender Absprachen mit der zuständigen Kreisveterinärbehörde wurde aus Gründen des Tierwohls entschieden, den Transport zu seinem Ziel weiterfahren zu lassen, weil dies im vorliegenden Fall den geringstmöglichen Eingriff für die Tiere bedeutete.

Die getroffenen Feststellungen werden nun an das Kreisveterinäramt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg weitergeleitet, das als zuständige Verfolgungsbehörde für derartige Verstöße gegen die Tiertransportvorschriften die jeweiligen Verantwortlichen entsprechend sanktionieren kann. (pm) +++


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