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Durch die deutlich gestiegenen Corona-Fälle arbeiten die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt in diesen Tagen an ihrer Belastungsgrenze. - Symbolbild: O|N / Carina Jirsch

REGION HEF-ROF Appell an Eigenverantwortung

Was sich bei Quarantäne, Isolation und der Kontaktnachverfolgung geändert hat

21.01.22 - Um den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen trotz deutlich steigender Corona-Zahlen auch weiterhin gewährleisten zu können, appelliert das Gesundheitsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg an die Eigenverantwortung der Menschen und bittet infizierte Personen, die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts bei der Kontaktpersonennachverfolgung aktiv zu unterstützen.

Durch die deutlich gestiegenen Corona-Fälle arbeiten die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt in diesen Tagen an ihrer Belastungsgrenze. Die Bundeswehr unterstützt seit Dezember wieder dabei, Kontakte zu ermitteln. Dennoch ist es aufgrund der Vielzahl an Kontakten nicht mehr möglich, zeitnah alle Personen anzurufen und eine Quarantäne auszusprechen, heißt es in einer Pressemitteilung des Gesundheitsamts. Dazu komme, dass seit Montag, 17. Januar in Hessen und damit auch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg neue Isolations- und Quarantäneregelungen für Infizierte, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen gelten. Diese Regeln seien für Bürgerinnen und Bürger aber nur schwer verständlich. Das Gesundheitsamt erklärt nachfolgend kurz und knapp die neuen Regeln und wie die Kontaktnachverfolgung jetzt abläuft:

Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem PCR- oder Schnelltest:
Zehn Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung nach sieben Tagen ist durch einen Schnelltest bei einer Teststelle (oder einen PCR-Test) möglich. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln.

Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (beispielsweise Partner, Eltern, Kinder und so weiter):
Grundsätzlich gelten zehn Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung ist nach sieben Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle (oder einem PCR-Test) möglich. Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach fünf Tagen freitesten lassen.

Freitestung
Bei Vorlage des negativen Testergebnisses (Freitestung) beim Gesundheitsamt und Symptomfreiheit in den 48 Stunden vor der Testung endet die Quarantäne automatisch. Eine Kontaktaufnahme seitens des Gesundheitsamtes ist nach aktueller Rechtslage nicht mehr erforderlich.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:

-       dreifach geimpft (geboostert)
-       genesen und doppelt geimpft
-       doppelt geimpft und genesen
-       geimpft, genesen, geimpft
-       frisch doppelt geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
-       frisch genesen (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
-       genesen und frisch einmal geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung)


Bitte an Kontaktpersonen von infizierten Personen außerhalb des Haushalts
Das Gesundheitsamt bittet alle Infizierten, ab sofort ihre Kontakte außerhalb des Haushalts eigenständig zu kontaktieren. Bei diesen Kontakten außerhalb des Haushalts meldet sich das Gesundheitsamt nicht mehr. Grundsätzlich gelten hier dieselben Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.

Gesundheitsamt Hersfeld-Rotenburg ermittelt weiter
"Einige Landkreise haben ihre Ermittlungen derzeit auf ein Minimum reduziert oder sogar ganz eingestellt. Das ist nicht unser Ziel", erklärt Adelheid Merle, Leiterin des Gesundheitsamts. "Wir wollen und werden so viel ermitteln wie möglich. Um unsere Arbeit weiter aufrechterhalten zu können, gehen wir nun diesen Schritt und hoffen auf die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises."

Allgemein gilt:
Damit die Kontaktaufnahme zu den positiv getesteten Personen zügig erfolgen kann, bittet das Gesundheitsamt darum, dass bei PCR-Testungen unbedingt die mobile Rufnummer sowie eventuell eine Festnetznummer angegeben werden. Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt per Gesetz die sofortige Isolation. Eine telefonische Kontaktaufnahme kann derzeit durch das Gesundheitsamt aufgrund des hohen Infektionsgeschehens nicht gewährleistet werden.

Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona sowie die kompletten Verordnungen und anschauliche Übersichten zu den aktuellen Regeln gibt es im Internet unter www.hef-rof.de oder auf www.hessen.de. (pm) +++


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