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Im Klosterwiesenweg in Fulda Neuenberg wurde am Rosenmontag 2021 die Leiche im Auto aufgefunden - O|N-Archivbilder

FULDA Mordfall vom Rosenmontag in Neuenberg

Gutachter: Keine Tat im Affekt, sondern Folge "misslungener Problemlösung"

29.01.22 - Die Hauptverhandlung im Prozess um den in Fulda-Neuenberg im Februar 2021 in seinem Auto erschossenen 41-Jährigen sollte eigentlich schon im Dezember zu Ende gehen, jetzt verzögert sich das Urteil noch mindestens bis Ende Februar. Am Freitagvormittag ging es zunächst um die korrekte Übersetzung von Briefen, die der in Untersuchungshaft sitzende geständige Angeklagte nach der Tat an seine Frau geschrieben hatte. Der Vater von fünf Kindern hatte wohl aus Eifersucht auf seinen Freund, den er aus Syrien kannte, zur Waffe gegriffen, weil er vermutete, dass seine Frau ihn mit dem 41-Jährigen aus Neuenberg betrog. Drei weitere Beweisanträge der Verteidiger des zur Tatzeit 37-Jährigen wies das Gericht allerdings zurück, so dass anschließend die beiden Sachverständigen ihr jeweiliges Gutachten vortragen konnten.

Um die Todesursache und den mutmaßlichen Zeitpunkt ging es beim forensischen Gutachten. Die Gerichtsmedizinerin  erläuterte die tödliche Verletzung, die der von ihr obduzierte Leichnam des Opfers aufwies. Dabei handelte es sich um einen Steckschuss im Kopf, der unmittelbar zur Bewusstlosigkeit und Tod geführt habe. Bis auf eine kleine Wunde im Gesicht, die vermutlich durch einen Glassplitter von der zerborstenen Autoscheibe stammte, habe das Opfer keine Verletzungen gehabt. Es habe sich um einen Schuss aus ungefähr einem bis drei Metern Distanz gehandelt, Schmauchspuren seien nicht festgestellt worden. 

Der Angeklagte, der Dolmetscher und seine Verteidiger

Mit Spannung war das Gutachten des psychiatrischen Gutachters Dr. Christian Knöchel erwartet worden. Um sein Ergebnis vorwegzunehmen: der Angeklagte ist seiner Erkenntnis nach voll schuldfähig, leidet an keiner psychischen Erkrankung oder Störung, wies keine Intoxikation weder durch legale noch illegale Drogen auf, zeigt keine Zeichen von Intelligenzminderung oder Persönlichkeitsstörung. In der Biografie des Angeklagten sei der Verlust von dessen Vater, der offenbar von dessen erster Frau erschossen wurde, als dieser sechs Jahre alt war, hervorzuheben. Das habe zu einem ausgeprägten Gefühl der Verantwortung und dem Wunsch nach Kontrolle geführt. Zwar habe er kein veraltetes Frauenbild, er sei mit seiner Frau einkaufen und ausgegangen. Doch seine älteste Tochter habe er nach Zeugenaussagen kontrolliert und auch geschlagen, weil sie einen Freund gehabt habe und "westlich leben" wollte. 

"Den Revolver mitzunehmen, war mein größter Fehler"

Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban und Rechtsanwalt Knut Hillebrand ...

Richter Josef Richter

Die Avancen, die sein Freund seiner Frau gemacht hatte, habe er als schweren Verrat empfunden und den Kontakt zu der bis dahin befreundeten Familie abgebrochen. Als er bemerkt habe, dass seine Frau erneut vom späteren Opfer per WhatsApp kontaktiert wurde, habe er sich ins Auto gesetzt, um ihn nach Aussage des Angeklagten zur Rede zu stellen. Dass er dabei seinen Revolver mitgenommen habe, bezeichnete er später selbst als "seinen größten Fehler". 

Die über dreistündige Fahrt nach Fulda, die gezielten Vorbereitungshandlungen und das strukturierte, umsichtige Nachtatverhalten sprechen laut Gutachter eindeutig gegen die Annahme einer Affekttat. Er schätzte die Tötung als "Folge misslungener Problemlösungen" ein, schloss der Sachverständige. Seine Befragung durch die Prozessbeteiligten wurde auf den 21. Februar vertagt. (Carla Ihle-Becker)+++


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