

Gemeinde Neuhof zahlt 1.000 Euro für Hinweise zum Hakenkreuz-Vorfall
30.01.22 - Bezugnehmend zur Meldung von Freitagnachmittag, laut der zwei Personen (ein Erwachsener und ein Kind) mit einer Hakenkreuz-Fahne durch Neuhof gelaufen sein sollen, bezieht die Gemeinde am Samstagmorgen Stellung. "Wir sind zutiefst entrüstet über die Vorkommnisse am Abend des 25. Januars", schreiben Bürgermeister Heiko Stolz, Jürgen Jordan (Vorsitzender der Gemeindevertretung) und Ulrich Möller (Leiter des Ordnungsamtes) in einer Mitteilung an die heimischen Medienvertreter.
"In der Woche des Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus unter den auf halbmast wehenden Fahnen Hessens, Deutschlands und Europas mit einer Hakenkreuzflagge zu posieren und diese auch noch einem Kind beziehungsweise Jugendlichen umzuhängen zeugt von großer Respektlosigkeit, Verantwortungslosigkeit und einem äußerst eingeschränkten politischen Horizont. Wir als Gemeinde Neuhof sind weltoffen und vielfältig. Wir behandeln alle Menschen dieser Erde mit großer Würde und Respekt. Deshalb distanzieren wir uns vollständig von dieser Tat", erklärt die Gemeinde Neuhof.
Das Hakenkreuz als Symbol des Nationalsozialismus darf in Deutschland nicht verbreitet oder öffentlich verwendet werden. Durch die eindeutigen Bezüge zum Nationalsozialismus ist das Hakenkreuz in all seinen Ausführungen strafbar.