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Die Zeichen stehen auf Lockerungen: Das ändert sich im März
02.03.22 - Der Frühling naht - und die Zeichen stehen im März endlich auf Lockerungen. In einem Drei-Stufen-Plan nähert sich auch Hessen Schritt für Schritt der Normalität nach dem ganzen Corona-Regel-Dschungel. Der erste Schritt erfolgte bereits Ende Februar, weitere stehen in diesem Monat nun bevor (O|N berichtete).
Ab dem 4. März sind wieder mehr Teilnehmer auf Veranstaltungen zugelassen. Dabei wird zwischen Veranstaltungen im Freien oder in Innenräumen unterschieden. Nachfolgend eine kurze Übersicht:
Im Freien:
- maximal 25.000 Teilnehmende/Zuschauende
- ab dem 500. Platz max. 75 Prozent Auslastung
- 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
- 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
Innenräume:
- maximal 6.000 Teilnehmende/Zuschauende
- ab dem 500. Platz max. 60 Prozent Auslastung
- 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
- 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
Von 2G auf 3G
Das Tragen einer medizinischen Maske bleibt zunächst bestehen. Ein 3G-Nachweis - Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete - ist ab dem 4. März beispielsweise in Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen, Hallenbädern, aber auch in Innenräumen von Zoos, Freizeitparks, Spielhallen, Schlösser, Museen und Galerien sowie bei allen körpernahen Dienstleistungen erforderlich. In der Gastronomie und in Hotels ist die 2G-Regelung erstmal Geschichte, hier gilt wieder 3G. Hier gibt es jedoch etwas zu beachten: In der Gastronomie muss die 3G-Regel auch im Außenbereich umgesetzt werden. Diskotheken ist es ab diesem Zeitpunkt nach langer Corona-Pause erneut gestattet, mit der 2G-Plus-Regel zu öffnen.
Dritter Schritt ab dem 20. März
Gespannt blicken wohl alle auf den 20. März, der in Deutschland schon jetzt als "Freedom Day" betitelt wird. Bund und Länder hatten in ihrem letzten Corona-Gipfel vereinbart, dass dann "alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" entfallen sollen. Gleichzeitig endet die Home-Office-Pflicht. Es besteht jedoch die Option, weiterhin davon Gebrauch zu machen. An Basisschutzmaßnahmen, wie das Tragen der Maske in Innenräumen, wird weiterhin festgehalten.Zeitumstellung auf Sommerzeit
Übrigens: Neben Corona-Lockerungen erwartet uns im März das alljährliche Umstellen der Uhren. In der Nacht zum 27. März werden deutschlandweit die Uhren wieder - (na, wer weiß es noch?) - eine Stunde vorgestellt. Es ist somit morgens länger dunkel, dafür aber abends länger hell. Eine kleine Eselsbrücke zum Schluss: Im Frühjahr werden die Gartenmöbel VOR die Tür gestellt, im Winter wieder ZURÜCK in den Schuppen. (mkr/pm) +++