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Am Freitag wurde die A49-Gegnerin Ella am Gießener Landgericht verurteilt. - Archivfoto: O|N / Luisa Diegel

GIEßEN / HOMBERG (OHM) Einstellung von Verfahren gefordert

Kein Aprilscherz! Urteil im Ella-Prozess ist endlich gefallen

02.04.22 - Lange hat es gedauert, am Freitag konnte endlich ein Urteil im Berufungsprozess um die A49-Gegnerin Ella gefällt werden: Die dritte kleine Strafkammer des Gießener Landgerichts verurteilte Ella wegen zwei tätlicher Angriffe in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten Haft.

Symbolbilder: O|N

In der Anklageschrift wurde der unbekannten Autobahngegnerin vorgeworfen, am 26. November 2020 bei der Räumung im Camp "Nirgendwo" eine nach Urin riechende Flüssigkeit auf Polizeibeamte geschüttet zu haben. Außerdem soll Ella in 15 Meter Höhe auf einer Traverse zwei SEK-Beamte gefährlich verletzt haben. Mit ihrem Fuß soll sie einem Polizisten ins Gesicht getreten haben. Zudem wehrte sie sich laut Anklageschrift gegen einen weiteren SEK-Beamten, stieß ihn mit ihrem Knie im Nasenbereich.

"Rechtsstaat mit Füßen getreten"

Deshalb plädierte Staatsanwältin Mareen Fischer bereits am vorletzten Prozesstag, am 23. März, dafür, Ella zu zwei Jahren und vier Monate Haft zu verurteilen. "Die Taten der Angeklagten sind ein Angriff auf den Rechtsstaat und die Menschen, die dafür antreten", sagte sie in ihrem Plädoyer. Ella habe hohe kriminelle Energie - eine Brutalität, die ihresgleichen sucht. "Sie selbst sagt, dass sie die Demokratie ablehnt. Den Rechtsstaat hat sie mit Füßen getreten."

Verteidigung: "Verfahrensfehler"

Ella Anwältinnen: Waltraut Verleih... Archivfotos: O|N / Luisa Diegel

und Eva Dannenfeldt.

Ellas Anwältinnen, Eva Dannenfeldt und Waltraut Verleih, forderten beim letzten Prozesstag am Freitag, dass der Richter das Verfahren komplett einstellen solle. Für sie ist klar: Das im Berufungsprozess gezeigte Videomaterial zeige, dass die Angeklagte die Polizisten nicht getroffen habe. Die Verteidigung sprach von schwerwiegenden Verfahrensfehlern, zudem habe es kein faires Verfahren gegenüber Ella gegeben. "Wie blind muss man gewesen sein, über all diese Hinweise hinwegzusehen? Nur eine Einstellung des Verfahrens kann kompensieren, was sie durchmachen musste."

Doch die dritte kleine Strafkammer des Gießener Landgerichts entschied anders: Am Ende hieß das Urteil ein Jahr und neun Monate Haft. Auch wenn sich Ella zum Schluss noch einmal zu Wort meldete und den Aussagen von Staatsanwältin Fischer widersprach. "Ich bin bereit, mit der Staatsanwältin, den SEK-Beamten oder Wirtschaftsminister Tarek Al Wazir einen Tee zu trinken", wird sie aus dem Englischen übersetzt. Für sie sei jetzt die Zeit gekommen, durch diese Tür in Freiheit zu gehen. 

Doch daraus wird erst einmal nichts: Ein Jahr und vier Monate sitzt Ella nun schon im Gefängnis. Da die Untersuchungshaft angerechnet wird, muss sie noch fünf weitere Monate ihre Haftstrafe absitzen. 

Der Fall Ella vor Gericht

Symbolbild: O|N

Juni 2021 in Alsfeld: Die ehemalige Baumbesetzerin aus Dannenrod, "Ella", wird vom Alsfelder Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Vollzugsbeamte zu einer über zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Der Vorfall hatte sich im Zuge der Räumungsarbeiten für den Weiterbau der A49 im Dannenröder Forst im Herbst 2020 ereignet. Mitte Januar begann das Berufungsverfahren im Gießener Landgericht. 

Weil die junge Frau keine Angaben zu ihrer Identität gemacht hatte, wurde sie vor Gericht als "uwP1" (unbekannte weibliche Person) bezeichnet. Auch deshalb hatte der Fall bundesweit für Aufsehen gesorgt. Durch entsprechende Angaben der Autobahngegner und Medienberichten ist die ehemalige Baumbesetzerin auch als "Ella" bekannt. (ld) +++


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