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In der Fußgängerzone ist das Radfahren nach Bad Hersfelder Ortsrecht nicht erlaubt, das Rad muss geschoben werden! - Archivfotos: O|N/Stefanie Harth

BAD HERSFELD "Die rechtliche Lage ist eindeutig"

Nach schwerem Unfall in der Fußgängerzone: "Kontrollen werden verstärkt!"

05.05.22 - Das Wetter wird zunehmend besser, die Corona-Bedingungen sind gelockert, die Fahrradhändler sind mehr als ausgelastet – kurzum, die Fahrradsaison hat begonnen. Was ja eigentlich eine gute Nachricht sein könnte, führt im Bereich der Bad Hersfelder Fußgängerzone wieder zu mehr Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Fahrradfahrende und Benutzer von Elektrorollern. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: In der Fußgängerzone ist das Radfahren nach offiziellem Bußgeldkatalog nicht erlaubt, das Rad muss geschoben werden!

Besonders übel wurde vor einigen Tagen einer älteren Dame mitgespielt. Sie wurde von einem Radfahrer am Linggplatz angefahren, der anschließend Unfallflucht beging. Die Dame musste mit einem Knochenbruch ins Krankenhaus gebracht werden. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht, der Täter ist flüchtig.

Auch E-Rollerfahrer werden kontrolliert

Aus gegebenem Anlass hat die städtische Ordnungsbehörde in der Fußgängerzone verstärkte Kontrollen zu dem Thema Fahrradfahren und Elektrorollereinsatz durchgeführt. Neben den regelmäßigen Überprüfungen werden fallweise solche zusätzlichen Sonderaktionen durchgeführt.

Zuspruch fand diese Aktion bei den Fußgängern und Passanten, die in Fußgängerzonen absoluten Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern genießen. Dabei wurden schon in kurzer Zeit mehrere Verwarnungen ausgesprochen. Alle Betroffenen waren Bad Hersfelder Bürgerinnen und Bürger und eben nicht Besucher oder Touristen.

"Generell ist das Thema aber ohnehin kein Informationsproblem, sondern eins der Einhaltung und Kontrolle", sagt Tobias Reinhardt vom Fachbereich Ordnungsdienste und kündigte an. "Zum Schutze unserer Fußgängerinnen und Fußgänger werden wir weitere Kontrollen durchführen!" (pm) +++


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