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Die Brücke über die Lauter ist in die Jahre gekommen und muss saniert werden - Fotos: Bad Salzschlirf

BAD SALZSCHLIRF Rund ein Jahr Bauzeit

Sperrung der Fußgängerbrücke über die Lauter für Sanierungsarbeiten

09.05.22 - Die Fußgängerbrücke über die Lauter im Bereich Ebenau und Amtswiesen startet und führt zu einer Sperrung für den Fußgängerverkehr. Auch der Wanderweg Tour de Natur ist betroffen. Die Arbeiten werden aus dem Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" bezuschusst.

Die Fußgängerbrücke über die Lauter ist ziemlich in die Jahre gekommen. Die Holzkonstruktion und der Belag der Gehfläche sind stark abgängig. In den regelmäßigen Brückenprüfberichten der Gemeindeverwaltung ist der Sanierungsbedarf der Brücke mit höchster Priorität versehen. Die Arbeiten stehen schon einige Zeit an, allerdings mussten erst Fördermittel generiert werden. Diese kommen nun aus dem Topf der Städtebauförderung und bezuschussen die Kosten der Gemeinde zu zwei Drittel der Kosten.

Der kaputte Belag

Bereits im Dezember letzten Jahres hatten die Gemeindevertreter für die Sanierung Aufträge im Umfang von rund 60.000 Euro frei gegeben. Starten sollten die Arbeiten erst, wenn ein niedrigerer Wasserstand der Lauter erwartet wurde. Mit den Arbeiten soll am 10. Mai 2022 begonnen werden.

Vorgesehen sind Arbeiten am Verblendmauerwerk der Widerlager, außerdem wird das Haupttragwerk gereinigt und teilweise ausgebessert. Die Zimmermannsarbeiten betreffen die Erneuerung und den Austausch des Holz- und des Flügelgeländers sowie verschiedener Holzbauteile. Wichtiger Punkt zur Verbesserung der Verkehrssicherung ist die Erneuerung des Bohlenbelages mit witterungsbeständigen GFK-Brückenbelagsbohlen. Dies soll auch eine höhere Lebensdauer als die klassischen Holzbohlen erzielen. Schließlich müssen die Oberflächen und Beläge an den Fußweg im Bereich der Übergänge angepasst werden.

Für die Dauer der Arbeiten die voraussichtlich im Juni abgeschlossen werden, ist ab der 20. KW eine Vollsperrung der Brücke für den Fußgängerverkehr erforderlich. Die Fahrt zu den anliegenden Grundstücken bleibt erhalten.(pm)+++


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