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Der Mindestlohn wird ab dem 1. Oktober auf 12 Euro steigen - Foto: Göbel

REGION Mindestlohn steigt ab 1. Oktober

Geringverdiener haben ab Oktober mehr Geld im Portmonee

03.06.22 - Das Bundeskabinett hat am heutigen Freitag den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn verabschiedet. Auch Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung hat das Kabinett verabschiedet. Im Gesetzentwurf steht, dass der Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro steigen wird.

Die Entgeltgrenze für sogenannte Minijobs steigt von derzeit 450 Euro auf 520 Euro, was laut Bundesarbeitsministerium eine Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden bei Mindestlohn möglich macht. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betreffe die Erhöhung rund sechs Millionen Beschäftigte. Der Minister sieht in der Erhöhung auch eine Steigerung der Kaufkraft und damit positive ökonomische Folgen. 

Erhöhung ist Teil des Koalitionsvertrages

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte in ihrem Koalitionsvertrag diese nun verabschiedete gesetzliche Erhöhung vereinbart. Weitere Erhöhungen sollen zum 30. Juni 2023 und zum 1. Januar 2024 erfolgen. 

"Zugleich werden Maßnahmen getroffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Außerdem werden die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs noch stärker entlastet. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Damit werden die Anreize erhöht, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen", heißt es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

"Es ist eine längst überfällige Gerechtigkeitsfrage, dass Minijobberinnen und Minijobber an den Lohnsteigerungen partizipieren können. Es war ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten, mit der Erhöhung auf 520 Euro und der Dynamisierung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen", so der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Jürgen Lenders (FDP). "Von der Erhöhung profitieren Studierende, die neben ihrem Studium etwas dazuverdienen wollen, Rentnerinnen und Rentner, die schrittweise aus dem Erwerbsleben aussteigen wollen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf etwas hinzuverdienen möchten, ihre Arbeitszeit aber aufgrund der tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit nicht einfach erhöhen können." Auch ganze Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Handwerksbetriebe würden laut Lenders davon profitieren.

Gewerkschaft NGG befürwortet den Beschluss

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt es, dass der Deutsche Bundestag heute die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab 1. Oktober 2022 beschlossen hat. "Davon werden rund sechs Millionen Menschen profitieren – insbesondere in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien. Sie arbeiten häufig zu Löhnen, die zum Leben nicht reichen – auch, weil Unternehmen ausgehandelte Tarifverträge unterlaufen", sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Notwendig sei es auch, die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns zu verbessern und stärker zu kontrollieren. (cdg) +++


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