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Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ab Mittwoch bis auf Weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen ohne Erlaubnis Wasser zu entnehmen. Ausgenommen von dem Verbot der Wasserentnahme sind unter anderem das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen - Archivfoto: O|N/Henrik Schmitt

REGION FD Kritische Zustände

Ab Mittwoch: Wasserentnahme aus Gewässern des Landkreises verboten

21.06.22 - Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge wird ab Mittwoch, 22. Juni, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Fulda bis auf Weiteres untersagt. Die normalerweise zugelassene Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs ist deshalb ab Mittwoch weitestgehend verboten.

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ab Mittwoch bis auf Weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen ohne Erlaubnis Wasser zu entnehmen. Ausgenommen von dem Verbot der Wasserentnahme sind unter anderem das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Entnahmeverbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigten Personen.

Naturhaushalt gefährdet

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen bzw. Monaten fehlenden Niederschläge haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt die Gefahr erheblich.

Durch die anhaltende Trockenheit entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern kritische Zustände. Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, in Niedrigwasserzeiten die Lebensgrundlage Wasser sowie wasserwirtschaftliche Belange zum Wohl der Allgemeinheit zu schützen und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten. Die Allgemeinverfügung gibt es ab Dienstag im Wortlaut unter www.landkreis-fulda.de/amtliche-bekanntmachungen (pm) +++


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