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Zwischenstopp im Bermuda-Dreieck. Wenig später kam es zur etwas anderen Polizeikontrolle. Rechts im Bild: der Reiter des Abends. - Fotos: André Gerber

FULDA Am Rückweg vom Simmelsberg

Angeschwipst aufs Pferd: O|N trifft den nächtlichen Reiter aus dem Altstadtviertel

19.07.22 - "Wer reitet so spät durch Nacht und Wind..." - so oder so ähnlich kommt es einem in den Sinn, denkt man an einen abendlichen Ausritt eines Fuldaers am Sonntag zurück, der sogar die Ordnungshüter auf den Plan rief (O|N berichtete bereits). "Ich war zunächst den ganzen Tag mit meinem Pferd Beluna im Freien unterwegs", erklärt Robert Frohnapfel gegenüber OSTHESSEN|NEWS. Gegen Mittag machte er sich auf den Weg in die Rhön. Das Ziel: die Simmelsberghütte bei Gersfeld (Landkreis Fulda). Bei seinem Rückritt legte er dann in der Domstadt einen spontanen Stopp im beliebten Kneipenviertel ein. 

Robert Frohnapfel und seine Tiere. Foto: privat

Doch zurück auf Anfang. Los ging es zunächst gegen 14 Uhr von Fulda aus. Die Route umfasste knapp 30 Kilometer. "Wir waren etwas über vier Stunden unterwegs und legten immer mal Zwischenstopps ein", so der 35-Jährige. An der Berghütte angekommen, zischte Frohnapfel vor Ort das ein oder andere alkoholische Getränk weg. "Dann ging es wieder nach Hause zurück über Weyhers, Dietershausen, Loheland und eben Richtung Fuldaer Innenstadt." 

Erinnerungsfotos mit dem Pferd

Auch André Gerber von der Windmühle wagte sich aufs Pferd.

Im Bermuda-Dreieck sorgte der Reiter für interessierte Gesichter. "Bei der Windmühle wurde ich von ein paar Menschen angesprochen, die Bilder mit dem Pferd machen wollten. Also habe ich einen spontanen Halt eingelegt. Es ist echt irre, was ich den Menschen teilweise für eine Freude bereiten konnte an dem Abend." Beluna habe sich dabei laut Besitzer "absolut ruhig verhalten". Frohnapfel weiter: "Viele Pferde sind gar nicht in der Lage solche Ausflüge zu machen, beispielsweise durch Boxenhaltung. Sie sind diese Eindrücke eben nicht gewöhnt."

Der etwas andere Polizei-Einsatz

So weit - so gut. Gegen 23 Uhr schließlich die Überraschung: Polizeikontrolle. Zwei Beamte stellten den nächtlichen Ausritt durch die Innenstadt infrage. "Ich wüsste nicht, dass ich etwas falsch gemacht habe. Es gibt kein Gesetz, dass man nicht alkoholisiert reiten dürfe", gibt Frohnapfel an. "Letztendlich wurde ich gebeten, den restlichen Heimweg zu laufen, anstatt zu reiten." Auch ein Alkoholtest folgte. "Das Ergebnis ist mir aber noch nicht bekannt." 

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind tatsächlich keine Grenzwerte für den Alkoholkonsum eines Reiters angegeben. Darin heißt es aber unter anderem in § 28 Abs. 2 StVO:

"(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. " Demnach muss der Tierhalter körperlich als auch geistig in der Lage sein, das Pferd auf öffentlichen Wegen unter Kontrolle zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die weitere Teilnahme am Straßenverkehr durch die Polizei untersagt werden. Auch hier gilt ganz einfach: Lieber mit klarem Kopf die Zügel in die Hand nehmen. (mkr) +++


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