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- Symbolbild: Pixabay

WIESBADEN Drittletzter Platz im Ländervergleich

Im Schnitt 46 Tage: Die Hessen warten mit am längsten auf ihren Steuerbescheid

23.07.22 - Hessische Finanzämter benötigen im Durchschnitt 46 Tage, um Steuererklärungen zu bearbeiten. Das ist das Ergebnis des Tempochecks des Bundes der Steuerzahler (BdSt) für sämtliche Steuererklärungen 2020, die im Jahr 2021 in den Finanzämtern eingereicht wurden. Zwar konnte sich Hessen im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Tage verbessern, doch im Ländervergleich landet Hessen auf Rang 14, dem drittletzten Platz.

Spitzenreiter ist Berlin mit durchschnittlich 33 Tagen, am schlechtesten schneidet Brandenburg mit 48,05 Tagen ab. Für Nordrhein-Westfalen liegen keine genauen Angaben vor – dort wurde nur eine Spanne ermittelt. "Es ist schon erstaunlich, dass die Finanzämter in der angeblich so chaotischen Bundeshauptstadt fast zwei Wochen weniger benötigen als bei uns. Zwar hat sich die Wartezeit in Hessen in den vergangenen Jahren immer wieder verkürzt, dennoch besteht offensichtlich noch Nachholbedarf gegenüber den Finanzverwaltungen anderer Länder. Es darf schließlich nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell die Bürgerinnen und Bürger ihren Steuerbescheid erhalten", erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen. Ein Platz in der "Abstiegszone" könne auf keinen Fall der Anspruch eines wirtschaftlich so starken Landes sein.

Unterschiede gibt es auch je nach Art der Steuererklärung: Während es bei hessischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit durchschnittlich 45,6 Tagen etwas schneller geht, kann es bei Selbstständigen und Unternehmen mit 47,9 Tagen länger dauern, weil ihre Steuerfälle meistens komplexer sind. Zu beachten ist, dass es sich jeweils um Durchschnittswerte handelt. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall natürlich auch deutlich nach unten oder oben abweichen. Das hängt von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben und gegebenenfalls von erforderlichen Nachfragen beim Bürger ab. Die Analyse beruht auf Anfragen des BdSt bei den Landesfinanzministerien im Frühjahr 2022. (pm) +++


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