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Mit völligem Unverständnis reagieren kommunale Vertreter auf die Ankündigungen des Hessischen Sozialministeriums, die Zuständigkeit für die Ansprüche auf Verdienstausfallentschädigung nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP) zurück an die Gesundheitsämter der Landkreise zu übertragen. - Symbolbild: Pixabay

REGION VB / FD Ansprüche auf Verdienstausfallentschädigung

Jens Mischak und Frederik Schmitt üben Kritik am hessischem Sozialministerium

04.08.22 - Mit völligem Unverständnis reagieren kommunale Vertreter auf die Ankündigungen des Hessischen Sozialministeriums, die Zuständigkeit für die Ansprüche auf Verdienstausfallentschädigung nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP) zurück an die Gesundheitsämter der Landkreise zu übertragen.

Die Landräte Christian Engelhardt (Bergstraße) und Jan Weckler (Wetterau) sowie die Gesundheitsdezernenten Dr. Oliver Franz (Wiesbaden), Dr. Jens Mischak (Vogelsberg), Frederik Schmitt (Fulda), Diana Stolz (Bergstraße) kritisieren, dass es in den vergangenen Wochen nicht möglich gewesen sei, das Sozialministerium von diesen Planungen, die kurzfristig zum 01.10.2022 umgesetzt werden sollen, abzubringen.  

Zuständigkeit bei RP Darmstadt

Vogelsberger Vize-Landrat Dr. Jens Mischak. Archivfoto: O|N

Die Zuständigkeit war zu Beginn der Corona-Pandemie beim RP Darmstadt konzentriert worden, wodurch sich eine erhebliche Entlastung der Gesundheitsämter vor Ort von den zum Teil schwierigen und langwierigen Verwaltungsverfahren ergeben habe. Dies war auch sinnvoll, da die Erstattung ohnehin aus Landesmitteln erfolgt und die Gesundheitsämter mit der pandemischen Lage stark belastet sind. Zum Hintergrund erläutern die Verantwortlichen der kommunalen Ebene: Soweit in Folge von Quarantäne-Maßnahmen Verdienstausfälle entstehen, können die betroffenen Stellen und Einzelpersonen ihre Entschädigung geltend machen, wozu zahlreiche Nachweise vorgelegt werden müssen.  

Soweit bislang bekannt, konnten entstandene Ansprüche nur bis Anfang 2021 durch das Regierungspräsidium abgerechnet werden. Sämtliche Fälle seit dieser Zeit liegen zum Teil noch unbearbeitet beim RP Darmstadt und sollen nun in Gänze an die Gesundheitsämter zurückübertragen werden. Die kommunalen Vertreter sehen darin einen weiteren erheblichen Nachteil für die Betroffenen, die nun zum Teil schon seit Monaten auf ihr Geld warteten. Durch einen Zuständigkeitswechsel werde es nicht schneller gehen, zumal die Ämter vor Ort derzeit über keinerlei Personal verfügten, welches dies zügig bearbeiten könne. Seit rund zweieinhalb Jahren arbeiteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern unterstützt von den anderen Bereichen der Kommunalverwaltungen am Anschlag.

Breite Ablehnung in den Landkreisen

Fuldas Vize-Landrat Frederik Schmitt. Archivfoto: O|N

Diese Entscheidung des Sozialministeriums stoße daher auch deswegen auf breite Ablehnung in den Landkreisen. Bedauerlich sei auch, dass bislang keinerlei Einsicht in diese Problematik zu erkennen sei, da man bereits seit Wochen versuche, das Sozialministerium von dieser Idee wieder abzubringen, welche zudem ohne jegliche Einbindung der kommunalen Ebene getroffen wurde. Gerade im Hinblick auf ein angedachtes Landesgesundheitsamt habe man sich ein kooperativeres Vorgehen, mehr Bürgerfreundlichkeit sowie mehr Unterstützung und weniger Belastung der Gesundheitsämter erwartet.

Schließlich sei es die Aufgabe des Landes, durch eine sinnvolle Verteilung der Zuständigkeiten dafür zu sorgen, dass die Entschädigungsleistungen von einer Behörde bearbeitet werden, die sowohl fachlich als auch personell die Ressourcen habe, die Auszahlungen an die wartenden Anspruchssteller möglichst zeitnah zu ermöglichen. (pm) +++


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