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Die Maske wird uns auch im Herbst begleiten - Grafik: O|N

REGION Länder können schärfere Regeln erlassen

Ansage aus Berlin: Diese Corona-Maßnahmen gelten ab Herbst

04.08.22 - Maskenpflicht im Fernverkehr und in Klinken, ja. Lockdown, nein. In Berlin wurde am Mittwoch ein Paket mit den Corona-Maßnahmen für den Herbst vorgelegt. Die Länder können - wie bereits in der Vergangenheit - schärfere Regeln erlassen.

Da die aktuellen Corona-Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz bis zum 23. September befristet sind, verständigten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf neue einheitliche Regelungen. 

Einen negativen Test benötigt man zum Beispiel in Kliniken Symbolfoto: O|N

Ab dem 1. Oktober 2022 soll bundesweit eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, im Luftverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Einen zusätzlichen Testnachweis müsse man in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorlegen. 

Ausnahme beim Testnachweis 

Die Besonderheit: Bei der Testnachweispflicht gibt es Ausnahmen, und zwar für frisch geimpfte und genesene Personen und für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, gepflegt oder betreut werden.

Man einigte sich auch darauf, dass die einzelnen Bundesländer zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie ergreifen können. Das könnte zum Beispiel in Form einer Maskenpflicht in Innenräumen geregelt werden. Sollte sich das Infektionsgeschehen noch drastischer entwickeln, könne man sogar über eine Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, nachdenken. Auch eine Obergrenze für Teilnehmer bei Veranstaltungen könnte erneut eingeführt werden. 

Gesundheitsminister Lauterbach schließt Schulschließungen in Zukunft klar aus. 

Die neuen Regeln sollen in der ersten Sitzungswoche im September verabschiedet und anschließend am 16. September die Zustimmung vom Bundesrat bekommen. (nb) +++



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