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Von links: Amtsrichter Christoph Mangelsdorf, Amtsgerichtsdirektor Udo Lautenbach, Landgerichtspräsident Dr. Jochen Müller und Richter Dominik Dute - Fotos: Moritz Bindewald

FULDA Coronafolgen, Personalmangel, Massenklagen

Richter an Amts- und Landgericht können nicht über Arbeitsmangel klagen

09.09.22 - Obwohl die Zahl der Verfahren, mit denen sich Richter und Staatsanwälte am Fuldaer Amts- und Landgericht befassen müssen, insgesamt auf hohem Niveau stabil oder in den letzten beiden Jahren sogar etwas rückläufig sind, können die Mitarbeiter der Justizbehörden keineswegs über mangelnde Beschäftigung klagen. 

Jahrespressekonferenz im Fuldaer Landgericht: Themen waren unter anderem Coronafolgen, ...

Beim regelmäßig stattfindenden Jahrespressegespräch gab Landgerichtspräsident Dr. Jochen Müller den Journalisten am Donnerstag einen Einblick in die quantitative Entwicklung von Strafsachen, Bußgeld- und Zivilverfahren sowie einen besorgten Ausbilick auf die Personalsituation und den Nachwuchsmangel bei Richtern. Eine mögliche Erklärung für den Rückgang an Verfahren während der Coronapandemie liegt offenbar in Lockdown, ausgefallenen Veranstaltungen und Ausgangssperre begründet. "Keine Kirmes bedeutet vermutlich weniger alkoholbedingte Schlägereien", so Dr. Müller. Dafür belasten vermehrte und schwierige Bußgeldverfahren, die durch Verstöße gegen die Coronaschutzverordnungen verursacht werden, das Amtsgericht. Auch die gerichtliche Aufarbeitung des Dieselskandals bindet in Massenverfahren weiter viel Arbeitskraft der Justizbehörden.

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Wie alle anderen Bereiche des gesellschaftlichen und privaten Lebens auch, haben die Corona-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung erlassenen Schutzvorschriften die Arbeit von Amts- und Landgericht in den vergangenen rund zweieinhalb Jahren maßgeblich beeinflusst. Die Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregeln, das vermehrte Arbeiten aus dem Homeoffice zur Vermeidung nicht notwendiger Kontakte, der Einsatz von Luftfiltergeräten in den Sitzungssälen, die Durchführung von wenigen großen Strafverhandlungen mit einer Vielzahl von Beteiligten in externen Räumlichkeiten oder die zeitweise Anordnung einer FFP2-Maskenpflicht in den Gerichtsgebäuden gehörten – und gehören teilweise immer noch – zum Justizalltag.

Trotz dieser organisatorischen Herausforderungen und dem immer wieder vorkommenden coronabedingten Ausfall von Bediensteten zeigen die Zahlen, dass es durch das hohe Engagement der Justizangehörigen gelungen ist, die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege auch in außergewöhnlichen Zeiten aufrecht zu erhalten und die befürchtete "Corona-Delle" zu vermeiden.

Ausblick: Stärkung der Justiz und des Standortes Fulda

Am 5. September 2022 fand der Antritts- und Arbeitsbesuch des neuen hessischen Justizministers Professor Dr. Roman Poseck am Landgericht Fulda statt. Erfreulicherweise habe er in Aussicht gestellt, dass mit Blick auf die hohe Belastung des Landgerichts vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für das Jahr 2023 weitere Stellen im richterlichen und nichtrichterlichen Bereich vorgesehen sind, mit dem die Personalausstattung nachhaltig verbessert werden könne. Hierzu gehöre auch die Intensivierung der Bemühungen um die Gewinnung richterlichen Nachwuchses.

Amtsgericht

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Auch im vergangenen Jahr hatte das Amtsgericht Bußgeldsachen auf einem zahlenmäßig hohen Niveau zu bearbeiten. Grund hierfür sind neben einer Zunahme von Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der CoVid19-Pandemie, insbesondere wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz bzw. auf dessen Grundlage erlassener Verordnungen (Verstoß gegen Maskenpflicht; Treffen mit zu vielen Personen im öffentlichen Raum; Verstoß gegen "Ausgangssperre" etc). Diese Verfahren sind oft zeitaufwendig zu bearbeiten, da seitens der Betroffenen häufig eine ablehnende Grundhaltung gegenüber dem Staat und Gerichten vorherrscht.

Berufungsverfahren in Strafsachen

Während die Zahl der Berufungsverfahren in den letzten beiden Jahren rückläufig war, haben die Verfahren vor der Schwurgerichts- und der Jugendkammer zugenommen. Insbesondere bei den Schwurgerichtssachen handelt es sich regelmäßig um Verfahren mit umfangreichen Beweisaufnahmen, die daher zahlreicher Verhandlungstage bedürfen. Zudem befinden sich die Angeklagten hier in der Regel in Untersuchungshaft, so dass diese Verfahren einer beschleunigten Bearbeitung bedürfen und damit einen hohen Anteil an Arbeitskraft binden.

Erstinstanzliche Zivilsachen

Die Zahl der neu eingehenden erstinstanzlichen Zivilsachen ist auch im Jahr 2021 auf dem seit 2018 bestehenden hohen Niveau verblieben. Maßgeblich hierfür sind weiterhin sogenannte "Massenverfahren", also Verfahren, in denen in vergleichbar gelagerten Fällen eine Vielzahl von Klagen erhoben werden. Zu nennen ist hierbei insbesondere die juristischen Aufarbeitung des "Dieselskandals", welche die Zivilgerichte auch weiterhin beschäftigt. Dabei stehen längst nicht mehr nur Fahrzeughersteller des VW-Konzerns auf Beklagtenseite, sondern Klagen richten sich auch vermehrt gegen die Daimler AG sowie die BMW AG. In Summe sind hier im Jahr 2021 rund 250 neue Klagen eingegangen, so dass seit 2015 deutlich über 1.000 Klagen, deren Gegenstand der "Dieselskandal" war, am Landgericht Fulda anhängig gemacht wurden.

Berücksichtige man, dass in den Jahren vor 2018 durchschnittlich etwa 1.000 Klagen jährlich am Landgericht eingegangen sind, heißt das, dass durch den "Dieselskandal" in den letzten vier Jahren so viele Klagen in Summe eingegangen sind, die eigentlich erst für einen Zeitraum von fünf Jahren zu erwarten gewesen wären. Hieran wird die Dimension dieser Art von "Massenverfahren" deutlich, die auch weiterhin eine erhebliche Zusatzbelastung sowohl für die Richterinnen und Richter in den Zivilkammern als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Serviceeinheiten darstellen.

Digitalisierung der Justiz

Digitale Zivilverhandlungen

Die Zivilprozessordnung erlaubt, dass Zivilverhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden können (§ 128a ZPO). Hierbei können sich sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite digital zuschalten, während die Richterinnen und Richter wie bisher im Sitzungssaal sind, von wo aus auch die Öffentlichkeit die mündliche Verhandlung über einen großen Bildschirm in Bild und Ton verfolgen kann. Hierfür stehen am Landgericht in zwei Sitzungssälen moderne Videokonferenzanlagen zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden so am Landgericht etwa 210 Videoverhandlungen durchgeführt. Das entspricht rund 15 Prozent der insgesamt verhandelten erst- und zweitinstanzlichen Zivilsachen.

e²P, EDDA, EUREKA-Versand, ZDD, ClearingClient

Die Digitalisierung der hessischen Justiz schreitet auch am Landgericht Fulda voran. Als weiterer Schritt auf dem Weg hin zu einer Elektronischen Verfahrensakte wurden mit der Einführung der neuen Softwareprodukte e²P mit EUREKA-EDDA (Eingang digitaler Dokumente zur Akte) EUREKA-Versand, ZDD (Zentraler Druck-Dienst) und dem ClearingClient beim Landgericht Fulda Lücken geschlossen und Abläufe weiter optimiert. Nachdem bereits seit 2018 mit e2T (moderne Texterzeugung) in Zivilsachen ein wichtiger Baustein der digitalen Aktenführung und des elektronischen Rechtsverkehrs im Einsatz ist, wird durch die Einführung von EUREKA-EDDA und mit EUREKA-Versand eine elektronische Verarbeitung von Dokumenten (Empfang/Eingang, digitale Bereitstellung, Versand der Dokumente/Postausgang) - zunächst für Strafsachen - ermöglicht und der elektronische Rechtsverkehr (über e²P) damit weiter ausgebaut.

In der Poststelle von Land- und Amtsgericht sorgt die Anwendung ZDD dafür, dass alle eingehenden elektronischen Dokumente automatisch gedruckt und gleichzeitig direkt digital in der entsprechenden Verfahrensakte zur Verfügung gestellt werden. Nur unzureichend datierte Dokumente (Metadaten, z. B. Aktenzeichen) müssen zunächst über den sog. ClearingClient gesichtet und der richtigen Verfahrensakte zugewiesen werden. Neben der sukzessiven Einführung der e2 -Anwendungen und deren Teilprodukte wurde auch die Basis der Hardware verbessert. Alle Richterinnen und Richter wurden erstmals mit Tablet-PCs (Microsoft Surface), alle Serviceeinheiten mit Notebooks ausgestattet, was die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten verbessert. Obwohl derzeit nach den gesetzlichen Regelungen in den Verfahren noch die Papierakte führend ist und auch noch nicht alle Programme zur vollständigen elektronischen Aktenführung
(e2A - ergonomischer elektronischer Arbeitsplatz, e2S – Verwaltung Sitzungssäle) eingeführt wurden, bieten die digitalen Möglichkeiten in Verbindung mit der neuen Hardware bereits jetzt viele Vorteile: Postwegzeiten fallen weg, Abläufe werden optimiert, Dokumente liegen digital vor, flexible und beschleunigte Bearbeitung, Posteingang und Postausgang optimiert und beschleunigt, als familienfreundlicher Arbeitgeber werden vorhandene Home-Office-Möglichkeiten ausgebaut und künftig neue geschaffen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Poststellen und des Justizwachtmeisterdienstes werden entlastet, Papier und Toner eingespart. Für 2023 ist die Einführung einer rein elektronischen Verfahrensakte am Landgericht Fulda vorgesehen.

Pilotprojekt zur Prävention "Häuslicher Gewalt" (Hersfelder Modell)

Zum 15. Februar 2021 startete in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Fulda und dem Polizeipräsidium Osthessen bei den Sozialen Diensten der Justiz des Landgerichts Fulda das Projekt "Intervention Häusliche Gewalt/Fuldaer-Hersfelder Modell". Ziel ist es, durch die entsprechende Vernetzung und die frühe Einschaltung der Gerichtshilfe schneller und vor allen zeitnah den Opfern häuslicher Gewalt Hilfe und Unterstützung anzubieten. Zugleich geht es auf der Täterseite darum, durch Vorschläge zu geeigneten Auflagen wie z.B. psychotherapeutische Betreuung, Familienberatung, Anti-Aggressionstraining die Rechtsfolgenentscheidung vorzubereiten. In 2021 wurden 136 Fälle gemeldet und bearbeitet.

Die Polizeidienststelle, die Kenntnis von einem Vorfall häuslicher Gewalt erhält, informiert unmittelbar die Gerichtshilfe, die umgehend binnen weniger Tage in einem ersten Schritt Kontakt zu dem Opfer herstellt. Mit ihm werden dann die konkrete familiäre und häusliche Situation sowie der Beziehungsverlauf besprochen und Angebote wie die Vermittlung an geeignete Beratungsstellen unterbreitet oder auch Notfallpläne erarbeitet. Im weiteren Verlauf kann dann auch der Beschuldigte einbezogen werden, der so die Möglichkeit erhält, das Vorgefallene aus seiner Sicht zu schildern. Auch mit ihm sollen Handlungsstrategien erarbeitet werden, wie künftig in Konfliktsituation reagiert werden kann. Über das Erarbeitete berichtet die Gerichtshilfe sodann der Staatsanwaltschaft. Insgesamt soll so verdeutlicht werden, dass häusliche Gewalt keine innerfamiliäre Angelegenheit ist, andererseits aber auch zugleich Hilfsangebote unterbreitet werden, damit sich derartige Vorfälle künftig nicht wiederholen. (ci/pm)+++


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