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Der "gelbe Schein" hat zum Jahresende ausgedient. - Fotos: Pixabay/Privat

REGION Der gelbe Zettel hat bald ausgedient

Ab Januar gibt es die Krankmeldung an den Arbeitgeber nur noch elektronisch

07.11.22 - Seit Jahrzehnten ist es üblich, seinem Arbeitgeber im Krankheitsfall die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform auszuhändigen. Für die Erkrankten ist das ein zusätzlicher Aufwand, da diese bis spätestens am dritten Tag nach der Erkrankung vorliegen musste. Das wird ab dem kommenden Jahr ein Ende haben.

Grund für die Änderung ist die zunehmende Digitalisierung und ein schnellerer, weniger bürokratischer Datenaustausch zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Allgemein gilt, dass der Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) spätestens am dritten Tag einer Erkrankung verpflichtet ist, den Arbeitgeber über Krankheitsfall und voraussichtliche Dauer schriftlich zu informieren. Das bleibt auch weiterhin so. Nur der Weg ändert sich ab dem 1. Januar. 

Eigentlich hatte der Bundestag die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bereits für den Sommer dieses Jahres vorgesehen. Allerdings wurde die Frist um ein halbes Jahr verschoben, um den Arbeitgebern für die Umstellung auf das elektronische Verfahren mehr Zeit zu geben. Die Datenübertragung zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und Arbeitgebern soll ausschließlich über eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung möglich sein.

Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Laut der GKV, dem Spitzenverband der Krankenkassen, ist die Teilnahme aller Krankenkassen am eAU-System verpflichtend. Sie soll sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer entlasten. Laut der "Techniker Krankenkasse" (TK) soll zumindest vorerst eine ärztliche Bescheinigung auf Papier als "Gesetzlich vorgesehenes Beweismittel" erhalten bleiben. Laut der Krankenkasse ist es für den Arbeitgeber nicht möglich, regelmäßig oder pauschal eAUs seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzurufen. "Die AU-Bescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden", so die TK.

Bereits seit Oktober 2021 sind alle an einer vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte verpflichtet, festgestellte Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Patienten elektronisch an die Krankenkasse des Arbeitnehmers zu übermitteln. Dabei wird die Diagnose verschlüsselt. Aus diesen Daten erstellen die Krankenkassen ab dem 1. Januar 2023 eine Meldung, die dann vom Arbeitgeber abgerufen werden muss.

Änderung mit Beginn des neuen Jahres

Durch den elektronischen Datenaustausch soll unter anderem verhindert werden, dass der "gelbe Schein" verspätet beim Arbeitgeber eintreffen kann. Vielen Arbeitnehmern ist auch nicht bewusst, dass in ihren Arbeitsverträgen eine Klausel enthalten sein könnte, die eine ärztliche Krankschreibung bereits am ersten Tag einer Erkrankung nötig machte. Um solche Missverständnisse zukünftig zu vermeiden, weniger Papier zu verbrauchen und die Bürokratie zu entschlacken, wurde die eAU eingeführt. Bis zum 31. Dezember 2022 bleibt jedoch noch alles bei der gewohnten Verfahrensweise, sollte ein Arbeitnehmer erkranken. Ab dem ersten Tag einer Krankheit muss der Arbeitgeber sowohl jetzt als auch nach dem 31. Dezember vom Arbeitnehmer direkt informiert werden - meist geschieht das telefonisch. (Christopher Göbel) +++


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