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Wer künftig positiv auf das Coronavirus getestet wird, soll sich in der Regel nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen. - Foto: O|N - Archiv / Hendrik Urbin

REGION Vier Bundesländer haben entsprechende Pläne

Hessen will Corona-Isolationspflicht aufheben - Begrenzte Maskenpflicht?

11.11.22 - Wer künftig positiv auf das Coronavirus getestet wird, soll sich in der Regel nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen – zumindest, wenn er oder sie in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern oder Schleswig-Holstein zu Hause ist.

Es bedarf aus Sicht der Länder einer neuen Phase im Umgang mit der Pandemie. Man befinde sich am Übergang zu einer Endemie. Die Gesundheitsminister dieser Bundesländer haben sich deshalb auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, auf deren Basis zeitnah neue Regelungen in diesen Bundesländern in Kraft treten sollen. Die Details werden derzeit ausgearbeitet, teilt das Hessische Sozialministerium am Freitag mit. 

Die Bundesländer berufen sich bei ihrem gemeinsamen Vorgehen unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen. 

Die Länder haben sich darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben. An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen. 

Dazu Kai Klose, Gesundheitsminister Hessen:  "So lange das derzeit herrschende Omikron-Virus nicht von einer pathogeneren Variante verdrängt wird, die unser Gesundheitssystem überlasten könnte, ist der Schritt verantwortbar und geboten. Der bestehende Schutz durch Impfungen oder durchgemachte Infektionen in Deutschland macht ihn möglich. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann verpflichtende Schutzmaßnahmen für Infizierte, um besonders vulnerable Personen z.B. in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen zu schützen."

Erste Reaktionen

Inzwischen haben der Planungsstab stationäre Versorgung, das Universitätsklinikum Frankfurt und die Landesärztekammer Hessen den Vorstoß des Landes Hessen zur Isolationspflicht von SARS-CoV-2-positiven Personen begrüßt. 
  
Die aktuell vorherrschende Virusvariante Omikron zeichne sich durch hohe Übertragungsraten aus, führe aber in der Regel zu mild symptomatischen Krankheitsverläufen. Die Zahl der Neuinfektionen und die Anzahl hospitalisierungspflichtiger Patientinnen und Patienten sei in den vergangenen Wochen stark rückläufig gewesen. Die derzeitige Pathogenität des Virus entspreche dem Niveau einer saisonalen Infektionserkrankung wie beispielsweise der Influenza.
 
"In Hinblick auf die Übertragungsraten von SARS-CoV-2 innerhalb von Krankenhäusern haben wir in den vergangenen zweieinhalb Jahren viel gelernt. Unsere Daten zeigen, dass das Risiko einer Übertragung sehr gering ist, wenn ein wechselseitiger Schutz durch chirurgischen Mund-Nasen-Schutz besteht," erklärt Prof. Jürgen Graf, Leiter des Planungsstabs stationäre Versorgung COVID-19 des Landes Hessen und Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikum Frankfurt.

"Zusätzlich zum verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes liegt die Impfquote bzw. Immunität unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kliniken bei über 95 Prozent. Der angedachte Wegfall der Isolationspflicht für positiv getestete Personen wird durch die koordinierenden Kliniken in Hessen in Anbetracht der aktuellen Lage als ein sinnvoller Schritt angesehen."
 
"In Anbetracht der rückläufigen Infektionszahlen und überwiegend milden Krankheitsverläufe sollten wir beginnen, Infektionen mit Omikron wie eine andere Infektionskrankheit zu behandeln. Dies bedeutet, stärker auf Eigenverantwortung zu setzen und den Menschen keine fünftägige Isolationspflicht mehr vorzuschreiben. Wer krank ist, bleibt wie bei anderen infektiösen Erkrankungen zu Hause, wer sich wohl fühlt und symptomfrei ist, kann arbeiten", betont Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

Zugleich dürfe die Grippeimpfung trotz der öffentlichen Aufmerksamkeit für COVID-19 nicht vernachlässigt werden. "Da die Influenza-Zahlen bereits steigen, rufen wir eindringlich zur Grippeschutzimpfung auf, die auch gemeinsam mit der Corona-Impfung verabreicht werden kann", so der hessische Ärztekammerpräsident. (pm) +++


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