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Als Überträger der Krankheit fungieren sowohl Wildvögel, die insbesondere im Freiland gehaltenes Geflügel anstecken können, als auch der Zukauf aus infizierten Beständen. - Symbolbild: Pixabay

REGION BAD KISSINGEN Märkte und Ausstellungen verboten

Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest: Kreis erlässt Allgemeinverfügung

29.11.22 - Das Veterinäramt Bad Kissingen weist auf die anhaltend hohe Bedrohungslage durch die Geflügelpest hin, die sich hochdynamisch in Deutschland ausbreitet. Als Überträger der Krankheit fungieren sowohl Wildvögel, die insbesondere im Freiland gehaltenes Geflügel anstecken können, als auch der Zukauf aus infizierten Beständen, z.B. über Märkte und fahrende Händler. Nicht zu unterschätzen ist auch die Einschleppung des Erregers aus der Umgebung durch Schuhe, Kleidung oder Geräte.

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weitest möglich zu minimieren, hat das Landratsamt Bad Kissingen auf Weisung des bayerischen Umweltministeriums eine Allgemeinverfügung erlassen zur Durchsetzung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen bis zu 1.000 Tieren. Verboten sind in diesem Zusammenhang auch Märkte und Ausstellungen für Geflügel.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter dem Suchbegriff "Geflügelpest", im Sonderamtsblatt (www.kg.de à Bürger & Politik à Amtsblatt à Sonderamtsblatt Nr. 10) sowie in Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). (pm) +++


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