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Die Füchsin mit Gesäuge - Foto: Joachim Wagner

ROTENBURG/F. Naturschutzinitiative stellt Strafantrag

Obwohl das Tier Junge hatte: Schütze soll Füchsin erschossen haben

30.05.23 - Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) hat gegen einen Schützen, dessen Identität dem Verband bekannt sei, Strafantrag gestellt.

Dieser soll laut der Pressemitteilung der Naturschutzinitiative am Donnerstag vergangener Woche gegen 06.15 Uhr bei der Gemeinde Baumbach im Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine Füchsin erschossen haben, obwohl die Füchsin offensichtlich Junge führte. Es sei davon auszugehen, dass es sich um einen Jäger handele.

Ein Zeuge, ein regionaler Naturfotograf, habe früh morgens bei Baumbach eine Füchsin fotografiert, als er plötzlich bemerkte, dass ein Schütze mit seinem Fahrzeug am Straßenrand erschien, auf die Füchsin mit seinem Gewehr anlegte und das Tier erschoss. "Wer gegen diesen Elterntierschutz genannten Grundsatz verstößt, begeht eine Straftat. Nach dem Bundesjagdgesetz dürfen Altfüchse darüber hinaus auf keinen Fall erlegt werden, wenn Sie zur Aufzucht der Jungtiere notwendig sind. Die auf einem der NI vorliegenden Bild gezeigte Fähe war ein Elterntier, die für ihre Welpen auf Maussuche war", erklärten Roland Dilchert und Ingo Kühl, Länder- und Fachbeiräte der NI in Hessen in der Pressemitteilung weiter.

Klarer Gesetzesverstoß gegeben

Das Tier sei kurz nach der Fotoaufnahme erschossen worden, so die beiden Verbandsvertreter. Nach Paragraf 22 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) dürften in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden, teilt die Naturschutzinitiative (NI) mit. Die Strafvorschriften sehe für eine solche Tat nach Paragraf 38 des BJagdG einen Strafrahmen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Hinzu komme, dass nach der Hessischen Jagdverordnung (HagdV) Füchse vom 1. März bis einschließlich 14. August nicht geschossen werden dürften. Ein Jäger aus dem angrenzenden Stölzinger Gebirge, der ebenfalls Naturfotograf ist, habe das Tier tags zuvor auch noch gesehen und könne bestätigen, dass die Füchsin offensichtlich Junge führte. Dies würden auch die der NI vorliegenden Fotos des Tieres belegen, wo das Gesäuge deutlich zu erkennen sei.

"Die Füchsin hatte keinerlei Krankheitszeichen erkennen lassen, im Gegenteil, beim Beute jagen wirkte sie putzmunter und war sehr erfolgreich. Es ist davon auszugehen, dass die zurückgebliebenen Jungfüchse im Bau jetzt nicht mehr versorgt werden und grausam verhungern müssen", erklärten Dilchert und Kühl.

"Als Naturschutzverband sehen wir uns verpflichtet, eine solche Tat den Strafverfolgungsbehörden, der zuständigen Jagdbehörde und auch dem Landesjagdverband zu melden, um einem solchen Verhalten zukünftig entgegenzuwirken. Sollte es sich tatsächlich um einen Jäger handeln, muss diesem umgehend der Jagdschein und die Berechtigung zum Führen von Waffen entzogen werden", betonte auch Harry Neumann, hessischer Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) in der Pressemitteilung abschließend.

Jägervereinigung weist auf Unschuldsvermutung hin

"Die Akteure der Naturschutzinitiative hatten zuerst mehrere Presseberichterstattungen angestoßen, in denen sie ihre Mutmaßungen äußerten, dass es zu einem Verstoß gekommen sei. Erst später und nach Rückfrage der Medien, hat die NI die zuständigen Behörden unterrichtet, weshalb eine neutrale Untersuchung noch gar nicht stattfinden konnte. Die Jägervereinigung selbst wurde überhaupt nicht unterrichtet. Hoffentlich bald wird das Ergebnis der amtlichen Untersuchung zeigen, ob die Behauptungen der NI überhaupt zutreffen. Bis zum Abschluss der Untersuchung gilt die Unschuldsvermutung uneingeschränkt", erklärte die Jägervereinigung Rotenburg auf OSTHESSEN|NEWS-Anfrage. (pm/kku) +++


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