Teures Parken für SUVs in der Barockstadt: "Bisher nicht vorgesehen"
02.07.24 - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte in einem Vorstoß 150 deutsche Städte, darunter auch Fulda, zu höheren Parkgebühren und strengeren Parkbeschränkungen für SUVs aufgefordert. Jetzt erläutert die Stadt Fulda das weitere Vorgehen.
Bad Homburg, Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Hofheim, Kassel, Marburg, Oberursel, Offenbach, Rüsselsheim und Wiesbaden waren in Hessen von der Deutschen Umwelthilfe angeschrieben worden. Nach den Vorstellungen der Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzorganisation sollen die Anwohner-Parkgebühren auf mindestens 360 Euro pro Jahr steigen. Diese Erhöhung soll je nach Fahrzeuggröße gestaffelt werden, um insbesondere SUVs stärker zu belasten. Die DUH betonte zwar, dass diverse Familienautos wie Vans "grundsätzlich nicht als SUV" betrachtet werden. Jedoch kritisierte die Organisation, dass es seit vielen Jahren den Trend gebe, dass Autos jeder Fahrzeugklasse immer größer und schwerer werden.
Ist die DUH überhaupt antragsberechtigt?
Die Stadt Fulda gibt jetzt Details zum weiteren Vorgehen bekannt: "Der Antrag der Umwelthilfe ist erst vor wenigen Tagen bei uns eingegangen. Das weitere Vorgehen wird jetzt zunächst verwaltungsintern abgestimmt. Zu prüfen ist auch, ob die DUH überhaupt antragsberechtigt ist. Es ist juristisch denkbar, dass die DUH stellvertretend für Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt Fulda tätig wird, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen. In einem Verfahren müsste die Umwelthilfe die entsprechenden Ermächtigungen vorlegen."
Grundsätzlich gelte: Eine Differenzierung zwischen Fahrzeugtypen ist in der aktuellen Satzung der Stadt Fulda weder beim Anwohnerparken noch bei den Parkgebühren vorgesehen. Sie würde die Beantragung (beim Anwohnerparken) und die Kontrolle erheblich verkomplizieren, so Magistratspressesprecher Johannes Heller, "zumal derzeit aus unserer Sicht noch völlig offen ist, ob eine solche Differenzierung überhaupt vor Gericht bestand hätte." Bereits im letzten Jahr erteilte das Bundesverwaltungsgericht der Stadt Freiburg mit Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz eine Absage. Dort sollte eine Staffelung der Parkgebühren nach der Fahrzeuglänge erfolgen. (mau) +++