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25.04.13 - BAD HERSFELD

Mordfall WEIMAR: Rita K. kämpft trotz Urteil für Monika BÖTTCHER

Monika Böttcher, geschiedene Weimar, wurde wegen der Ermordung ihrer beiden Kinder Melanie und Karola Weimar nach einem Indizienprozess im Jahre 1988 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, beteuerte jedoch immer ihre Unschuld. Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens wurde sie freigesprochen, der vom Bundesgerichtshof angeordnete dritte Prozess endete mit der erneuten Verurteilung.

Rita K. kämpft seither für die Rehabilitierung von Monika Böttcher in der festen Überzeugung, dass der im vergangenen Jahr verstorbene Reinhard Weimar aus Ransbach der Mörder seiner Kinder sei. Das hat ihm die 58-jährige Angeklagte aus Hamburg mit Briefen und Postkarten in der Zeit von März bis Juli 2012 deutlich zu verstehen gegeben. Heute wurde vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld die Strafsache gegen sie wegen Beleidigung in vier Fällen verhandelt.

Im Bild: Rita K. und ihr Lebensgefährte im Gespräch mit Bild-Reporter John Roth (links).

Richter Elmar Schnelle konfrontierte die freie Journalistin mit den Karten, auf denen auch für den Briefträger sichtbar von ihr die Worte „Mörder" und „Kindsmörder" benutzt wurden inklusive der Ansage, dass sie ihm den Mord nachweisen werde. Die Anklageschrift vom 09.08.2012 sollte laut Rechtsanwalt Frank Jansen, seinerzeit der Verteidiger des Verstorbenen, auch nach dessen Tod aufrecht erhalten werden. Wenige Tage vor der Anklage, am 22.7.2012, forderte die Angeklagte Reinhard Weimar auf, sich mit ihr am Grab der Kinder zu treffen, um ein Geständnis abzulegen. Er kam in Begleitung seines Anwaltes und der Polizei, denn Reinhard Weimar und auch Frank Jansen fühlten sich laut Presseberichten aus der Zeit von der Journalistin massiv belästigt. Bereits im Jahr 2008 war sie von Anfang März bis August allein vor Ort, um zu recherchieren. Im letzten Jahr hat sie vom 8.7. - 31.10.2012 den von ihr Beschuldigten „observiert".

Schon vor dem Beginn der Verhandlung gab Rita K. zu, dass sie mit den öffentlichen Beleidigungen in drastischer Wortwahl ein Strafverfahren provoziert hat, um bei der Staatsanwaltschaft Fulda und in der Öffentlichkeit Gehör zu finden für ihren „Kampf für die Wahrheit". Der dauert nun schon 15 Jahre. Genau am 18.03.1998 hat sie aufgrund von Nachrichten zum „Fall Weimar" in der ARD beschlossen, die Unschuld von Frau Böttcher zu beweisen. Richter Elmar Schnelle bescheinigt Rita K. Intelligenz, vermutet aber eine gewisse Besessenheit ihrerseits und verweist darauf, dass dieses Verfahren seit mehreren Jahren rechtskräftig abgeschlossen ist, in erheblichem Maße ermittelt und die Verurteilte längst aus der Haft entlassen wurde.

Rita K. hält dagegen und erhebt schwere Vorwürfe gegen die damalige „SoKo Weimar" wegen schlampiger Ermittlungen und die Staatsanwaltschaft Fulda, bei der sie bereits am 18.3.2002 Strafanzeige wegen Mordes gegen Reinhard Weimar gestellt hat, der aber bis heute nicht nachgekommen wurde. Der heutige Antrag auf Vernehmung der von ihr benannten Zeugen und Monika Böttcher selbst wurde von der Staatsanwaltschaft Fulda nach Rücksprache mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal, Rechtsreferendarin Stella Ruppel, als unbegründet zurückgewiesen. Rechtsanwältin Daniela Morbach erhob Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit ihrer Mandantin, beantragte Freispruch oder eine geringe Geldstrafe.

Rita K. war auch darauf vorbereitet und legte ein Attest ihres Hamburger Hausarztes vor, in dem bestätigt wurde, dass sie keineswegs psychisch krank ist. Richter Elmar Schnelle folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a acht Euro. Rita K. hat nichts anderes erwartet, wird jedoch in Berufung gehen. Ihren Kampf für Monika Böttcher, die sie persönlich gar nicht kennt, für die sie aus Solidarität „unschuldig" ins Gefängnis ging, anstatt eine Geldstrafe zu zahlen, gibt nicht auf, obwohl sie „die ganzen Nachteile seitens der Justiz seit 15 Jahren zu spüren bekommt". „Heute ist der erste Tag vom Rest der Geschichte", sagte sie im Schlusswort, ließ aber offen, wer die „Exklusivrechte" an der Geschichte bekommt, aber erst, wenn sie in ihrem Sinne abgeschlossen ist. (Gudrun Schmidl) +++

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