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08.09.13 - BAD HERSFELD

BI „Rettet den Stadtwald“ fordert Stopp des Windkraft-Projektes Wehneberg

Die Fa. ABO Wind hat beim Regierungspräsidium Kassel – für viele überraschend – eine Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung einer „Windfarm" von 8 Anlagen beantragt, obwohl das Aufstellungsverfahren für den Flächennutzungsplan der Stadt Bad Hersfeld, mit dem die Windenergienutzung auf dem Stadtgebiet gesteuert werden soll, noch lange nicht abgeschlossen ist. Die BI „Rettet den Stadtwald" fordert deswegen einen sofortigen Stopp des Vorhabens.

„Über den Antrag muss der RP zeitnah entscheiden. Es sollen unumkehrbare Fakten zu einem Zeitpunkt geschaffen werden, zu dem weder ein Ergebnis des Flächenfindungsprozesses durch das Regierungspräsidium Kassel erkennbar ist, noch auch nur im Ansatz absehbar ist, wie der Prozess einer ergebnisoffenen (!) Abwägung auf Ebene des Flächennutzungsplans enden kann." – so die Sprecher der Bürgerinitiative, Andrea Zietz und Markus Gressmann.

Liegt ein positiver Bescheid des Regierungspräsidiums erst einmal vor, ist eine Diskussion über das Für und Wider der Fläche sowohl auf Ebene der Regionalplanung als auch auf Ebene der städtischen Planung bloße Makulatur. Die derzeit angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes würde mitsamt der Beteiligung der Bürger ins Leere laufen. Dies widerspräche offensichtlich dem Willen der Stadtverordnetenversammlung und der planerische Absicht der Stadt, so die Vertreter der BI.

Kein offener Prozess, sondern schnelle Fakten

„Die Befürworter des Projekts auf dem Wehneberg (und somit die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung) haben uns gegenüber und in der Öffentlichkeit regelmäßig erklärt, dass alle Fragen bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans sorgfältig geklärt und abgewogen werden, und dass über dieses Verfahren auch die Beteiligung der Bürger erfolge. Derzeit läuft die Frist zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung. In diesem Verfahren werden eine Vielzahl betroffener Bürger ihre Einwendungen formulieren. Bisher nicht im Verfahren berücksichtigte Belange werden damit erstmals zum notwendigen Gegenstand des Abwägungsprozesses. Es liegen sich Erkenntnisse vor, die eine Projektfortsetzung massiv in Frage stellen. Es ist zudem nicht erkennbar, ob der Standort Wehneberg im Rahmen des Konzepts auf Ebene der Regionalplanung für Nordhessen Berücksichtigung finden kann."

Reaktion der Stadt gefordert

Der Rechtsanwalt der BI, Patrick Habor aus Göttingen, erläutert: „Die Stadt ist einem solchen Vorgehen nicht schutzlos ausgeliefert. Sie kann beantragen, die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens für einen Zeitraum von einem Jahr auszusetzen. Die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 BauGB hierzu liegen vor. Dem Antrag ist zu entsprechen. Für die Dauer einer solchen Zurückstellung darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Auch eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich." Die BI ist überzeugt: Die Stadt Bad Hersfeld kann nur auf diesem Weg noch Herrin des Verfahrens bleiben und ihre eigene Planung sichern. +++

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