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FULDA

15.10.13 - Welche Erkenntnisse man aus einem Hautschüppchen gewinnen kann, zeigt der aktuell verhandelte Fall am Fuldaer Landgericht. Am 17. Januar 2012 soll der Angeklagte Kosovare Bujar D. mit drei bislang unbekannten Tätern in das Haus eines Rentnerehepaares in Dipperz eingedrungen sein. Dort haben die maskierten und bewaffneten Täter laut Staatsanwaltschaft die Geschädigten gefesselt und beraubt. Auf die Schliche sei man dem 38-Jährigen Mittäter durch ein Hautschüppchen gekommen, das sich an der Hose des 79-jährigen Rentners befand. Diese und weitere  DNA-Spuren stimmten mit dem Angeklagten überein, der ab Oktober 2012 in Belgien wegen einer anderen Strafsache in Untersuchungshaft saß, wie die Spurenanalyse ergab. Der Angeklagte wurde am Fuldaer Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. 

Die Opfer: „Wir haben Angst, aus dem Haus zu gehen!"

Im Laufe der Hauptverhandlung ergab sich der Verlauf des Abends: Der 79-jährige Ehemann schaute in seinem Haus in Dipperz Fernsehen, während seine Frau im Keller bügelte. Er hörte Geräusche am Fenster und machte es auf. Das erwies sich als schwerer Fehler. Vier Personen seien nach seinen Angaben über ihn gestiegen „wie Katzen" und haben ihn zu Boden gedrückt. Im Schlafzimmer haben sie den Rentner dann am Boden mit Kabelbindern gefesselt und einer der Täter habe sich auf seinen Rücken gekniet, um ihn festzuhalten und eine Schusswaffe an den Kopf zu halten. Die anderen Täter durchsuchten derweil das Haus. Die 77-jährige Ehefrau, die Geräusche hörte, lief den Tätern direkt in die Arme und wurde ebenfalls mit Kabelbindern am Bett gefesselt. Unter Todesangst und Angst um ihren Mann verriet die Frau schließlich das Versteck von 800 Euro, die den Rentnern noch geblieben waren. Die beiden wurden nämlich bereits drei Wochen zuvor ausgeraubt, waren selbst aber zu diesem Zeitpunkt nicht im Hause. Während die Rentner all diese Vorgänge schilderten, weinten sie im Gericht, der Mann äußerte zwischen seinen schluchzenden Schilderungen auch immer wieder: „Wir haben doch gar nichts getan."

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft seien beide nun stark traumatisiert, leiden an permanenter Angst und Schlafstörungen. „Wir haben Angst, in unser Haus reinzugehen, wir haben Angst das Haus zu verlassen", soll der 79-Jährige in der Verhandlung gesagt haben. Er selbst befindet sich momentan in Therapie, um die traumatischen Ereignisse zu verarbeiten.

Der Angeklagte: "Zielgerichtetes Vorgehen bei dem Überfall"

Der Angeklagte habe bis zu seinem 15. Lebensjahr im Kosovo gelebt und sei laut Gutachter dann mit seiner Familie nach Deutschland gekommen, wo er weder eine Ausbildung noch einen Sprachkurs abschloss. Mit Gelegenheitsjobs habe er sich in Düsseldorf über Wasser gehalten und sei zudem mehr und mehr auf die kriminelle Laufbahn geraten. Besonders Alkohol habe er nach Angaben des Gutachters öfter getrunken, Drogen seien weniger im Spiel gewesen. Nach Aussagen eines Düsseldorfer Beamten während der Hauptverhandlung sei der Angeklagte in der Glücksspielszene, in der „Drogenkonsum normal ist", aktiv gewesen. Allerdings haben die Drogen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft keine tragende Rolle bei dem Überfall im Januar gespielt. An und für sich seien die Täter in Dipperz nach Aussagen des Gutachters nämlich sehr zielgerichtet und geplant vorgegangen, was neben der Dauer des Überfalls von 40 bis 50 Minuten gegen eine „normale Drogenkriminalität" spreche. Lediglich zur Beschaffung von Drogen könne der Überfall stattgefunden haben. 

Die Plädoyers und das Urteil: Menschenraub oder Freispruch?

Die Staatsanwaltschaft plädierte in dem Urteilsverfahren am Dienstag auf sieben Jahre und sechs Monate wegen „erpresserischen Menschenraub und Körperverletzung". Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, da die Geschädigten den Angeklagten nicht identifizieren konnten.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Josef Richter verurteilte den Angeklagten gegen 15:00 Uhr am Dienstagnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Für etwas mehr als ein Jahr kommt er zudem in eine Entzugsanstalt, in der er bei guter Führung seine Zeit im Gefängnis verkürzen könne. Richter Richter gab dem Angeklagten mit auf den Weg, dass dies "eine große Chance für ihn sei". Würde er sich weiterhin so kriminell verhalten, würde er seine drei Kinder für eine "lange, lange Zeit nicht sehen."  (Anne Baumann) +++

Fotos: Anne Baumann/ Sascha Poldrack


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