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Am Montag kam es zu zahlreichen polizeilichen Maßnahmen - Symbolbild: O|N

REGION Hasskommentare im Netz

Nach Polizisten-Mord in Kusel: Hausdurchsuchungen auch in Osthessen!

20.06.22 - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) haben heute an einem bundesweiten Aktionstag wegen Hassbotschaften nach der Tötung von zwei Polizeibeamten in Kusel teilgenommen.

Im Rahmen des durch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT) – und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz koordinierten Aktionstages wurden am Montag in allen Bundesländern eine Vielzahl strafprozessualer Maßnahmen wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Sicherstellungen wegen Hassbotschaften im Internet durchgeführt. In Hessen fanden strafprozessuale Maßnahmen gegen insgesamt sechs Personen statt.

Den Mord an den beiden Polizeibeamten befürwortet


Bei den Beschuldigten aus Hessen handelt es sich um Männer im Alter zwischen 19 und 68 Jahren aus Frankfurt am Main, dem Landkreis Fulda, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, dem Landkreis Limburg-Weilburg und dem Wetteraukreis. Diese stehen im Verdacht, in den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram, Telegram und TikTok strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt und dabei den Mord an den beiden Polizeibeamten befürwortet bzw. die verstorbenen Polizeibeamten öffentlich beleidigt zu haben. Gegen die Beschuldigten wird daher wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten gemäß § 140 Strafgesetzbuch bzw. wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 189 Strafgesetzbuch ermittelt.

Im Auftrag der ZIT fanden die Maßnahmen unter Federführung des HLKA in den Präsidiumsbereichen Frankfurt am Main, Westhessen, Osthessen und Mittelhessen statt. Die Polizeipräsidien und die Hessische Bereitschaftspolizei unterstützten die Maßnahmen mit eigenen Kräften. Die den heutigen Maßnahmen gegen hessische Beschuldigte zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren beruhen ganz überwiegend auf Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Meldeplattform hessengegenhetze.de. Diese Meldungen gegen unbekannte Internetnutzer sind zunächst von der ZIT geprüft und zum Zwecke der Durchführung zentraler Identifizierungsermittlungen an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weitergegeben worden.

Nach Identifizierung hessischer Beschuldigter sind die Ermittlungsverfahren wieder von der ZIT übernommen worden. Die Meldeplattform hessengegenhetze.de ist in Umsetzung des Aktionsprogramms #HESSENGEGENHETZE der hessischen Landesregierung bereits im November 2019 eingerichtet worden. Beruhend auf dem Aktionsprogramm konnten bereits über 21.000 Meldungen durch die ZIT überprüft und in über 4.000 Vorgängen mehr als 1.600 Beschuldigte bundesweit identifiziert werden. (pm) +++

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