Sie erhielten eine NEGATIVE BEWERTUNG im Internet? Ein Frankfurter Anwalt hat die LÖSUNG.

Heutzutage sucht man fast alles im Internet: Ärzte, Firmen etc. und wählt diese dann meistens anhand ihrer Bewertungen aus. Dieses Instrument der Bewertungen hat viele Vorteile sowohl für Unternehmen als auch für Nutzer. Die Bewertungen sind Erfahrungswerte und werden meist von Kunden des jeweiligen Unternehmens abgegeben. Da diese Bewertungen nicht immer nur positiv für Unternehmen ausfallen können, gibt es die Möglichkeit, sich gegen NEGATIVE BEWERTUNGEN im Internet zu wehren. Dr. Severin Riemenschneider, Fachanwalt der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg hat sich unter anderem auf Vorgehen gegen NEGATIVE BEWERTUNGEN im Internet spezialisiert und weiß Rat. Als Ihr kompetenter und erfahrener Partner geht er für Sie gegen diese NEGATIVEN BEWERTUNGEN im Internet vor.

Weitere Infos unter https://www.media-kanzlei.com/faq/anwalt-fuer-schlechte-bewertung

Vorgehen bei FILESHARING und Abo-Fallen durch UNITED MEDIA – Anwalt in Frankfurt hilft.

Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind Ihr Ansprechpartner in Sachen FILESHARING und WEBSEITEN-Verträge. FILESHARING bedeutet, das illegale Hochladen von Filmen, Serien etc. im Internet. Da dies nicht nur bewusst, sondern leider häufig auch unbewusst passiert, kann man hier leicht zum „Opfer“ von solchen FILESHARING-Abmahnungen werden. Um größeren Schaden abzuwenden, kümmern sich die Anwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg, die sich auf das Themengebiet FILESHARING spezialisiert haben, schnellstmöglich um das weitere Vorgehen gegen die FILESHARING-Abmahnung. Meist wird hier eine außergerichtliche Einigung zugunsten des Mandanten erzielt.

Viele Kleinunternehmer werden in letzter Zeit von Vertretern der Euroweb-Gruppe zum Abschluss von Verträgen über Webseiten-Erstellung und Suchmaschinenoptimierung gedrängt. Zur Euroweb-Gruppe gehören etwa die Firmen United Media AG, Euroweb Internet GmbH oder Internet Online Media GmbH. Diese Verträge haben immer eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten bei monatlichen Raten im dreistelligen Bereich. Da die Kunden Unternehmer sind und keine Verbraucher, haben sie kein Widerrufsrecht. Zwar stuft die Rechtsprechung solche Verträge als Werkverträge ein, sodass sie jederzeit kündbar sind. Häufig erkennt United Media die Kündigungen jedoch erst an, wenn sie durch einen Anwalt erklärt werden, und verlangt dann hohe Abstandssummen.


Dr. Severin Riemenschneider
Gründungspartner, Fachanwalt, LL.M. EUR


Marina Lutz
Anwältin in Anstellung

Kontaktieren Sie die Media Kanzlei unter:

Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg
Kaiserstr. 44
60329 Frankfurt am Main
Telefon 069.348.7577.0
Fax 069.348.7577.99
Webseite www.media-kanzlei-frankfurt.de
Email [email protected]