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Ab dem 01. Juni dürfen Vereinsschwimmer wieder ihre Bahnen ziehen - Archivfoto: Carina Jirsch

REGION Unter Beachtung der Hygieneregeln

Ab dem 1. Juni: Schwimmbäder dürfen für Vereinssport wieder öffnen

21.05.20 - Ab dem 1. Juni 2020 können Schwimmbäder in Hessen unter Beachtung der im Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln für Schwimmvereine und -kurse wieder öffnen.  Dies hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossen.

Hessens Innenminister Peter Beuth

Innen- und Sportminister Peter Beuth erklärte hierzu: „Der Schwimm- und Tauchsport in Hessen musste viele Wochen ruhen. Gerade für Vereinsschwimmer, die mehrmals die Woche trainieren, war dies eine lange Zeit. Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen und der guten Hygienekonzepte der Schwimmbadverbände und -betreiber ist es nunmehr verantwortbar, unsere Frei- und Hallenbäder für den Vereinssport wieder zu öffnen. Der Trainingsbetrieb des Vereinssports sowie zahlreiche Kursangebote können für Vereinsmitglieder unter Beachtung der für den Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder aufgenommen werden. Bis Mitte Juni wird die Landesregierung entscheiden, ab wann wieder alle Bürgerinnen und Bürger zum Schwimmen gehen können. Unser Ziel ist es, dass die Schwimmbäder und Badeseen für den Publikumsverkehr in diesem Sommer wieder öffnen können. Der Besuch unserer Frei- und Hallenbäder sowie der Badeseen wird dann aber leider noch kein unbeschwertes Vergnügen.“

Die Öffnung von Schwimmstätten in Hessen erfolgt stufenweise. Bereits jetzt sind Frei- und Hallenbäder der Bundes- und Landeszentren für Bundeskaderathleten sowie zur Durchführung des Sportabiturs unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Ab dem 1. Juni 2020 können Schwimmvereine und Schwimmkurse angeboten werden. In einem weiteren Schritt sollen Schwimmstätten in Hessen für den allgemeinen Sportbetrieb unter strengen Hygienekonzepten mit reduzierten Besucherzahlen geöffnet werden. Sauna- und Wellnessbereiche und ähnliche Angebote müssen geschlossen bleiben.

Um die Ausbreitung des hochansteckenden Virus SARS-CoV-2 einzudämmen und Risikogruppen zu schützen war es notwendig, Schwimmstätten und Badeseen in Hessen zu schließen. Da sich die ersten Erfolge auch dieser Maßnahmen zeigen, sind nun Lockerungen möglich. Dabei muss stets das Infektionsgeschehen berücksichtigt werden. Es ist möglich, dass Lockerungen deshalb wieder rückgängig gemacht werden müssen. (pm)+++


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