Fulda
PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT Aktionstag der Verbraucherzentrale Hessen mit kostenlosen Kurzberatungen und Vortrag
Donnerstag, 20.09.18
Verbraucherzentrale Hessen, Beratungsstelle Fulda, Karlstr. 2, 36037 Fulda
10:30 Uhr
frei
Beschreibung: Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen – unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist und wer die Wünsche gegenüber Ärzten vertritt, wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist. Mit einer Patientenverfügung lassen sich die Behandlungswünsche für den Fall einer schweren Krankheit oder Pflegebedürftigkeit festlegen.

EIN BRIEF AN DEN ARZT

„In der Beratung bemerken wir bei vielen Verbrauchern einerseits den Wunsch nach Absicherung und Vorsorge, andererseits aber auch eine tiefgreifende Unsicherheit“, sagt Monika Bracht, Leitende Beraterin der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungsstelle Fulda. „Ganz häufig geht es um Fragen der Formulierung, aber auch um die Sorge, ob Angehörige und Ärzte die Verfügung im Ernstfall auch beachten.“
Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, lesbar, verständlich und unterschrieben sein. „Das ist quasi ein Brief an den Arzt“, so Bracht weiter. Sie kann mit einer Vorsorgevollmacht und eventuell mit einer Betreuungsverfügung kombiniert und jederzeit formlos widerrufen werden. Angehörige sollten wissen, wo sie die Patientenverfügung im Notfall finden.

MUSTERVORDRUCKE: NUR ZUR ANREGUNG

Anwaltsvereine, Ärztekammern, Kirchen, Verbraucherzentralen und wissenschaftliche Kreise bieten zahlreiche Musterverfügungen an. Diese orientieren sich an den Grundhaltungen und Werten der jeweiligen Herausgeber. Sie sollten jedoch nur zur Anregung herangezogen werden. Wer seine Patientenverfügung persönlich abfasst, bringt damit zum Ausdruck, dass er sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat. So kann man seine persönlichen Vorstellungen besser zum Ausdruck bringen.

VERANSTALTUNGSHINWEIS

Für diejenigen, die sich weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wünschen, bietet die Verbraucherzentrale Hessen in ihrer Beratungsstelle Fulda, Karlstr. 2 am Donnerstag, den 20.09.2018 um 10.30 Uhr einen kostenfreien Vortrag zum Thema „Vorsorgeverfügungen“ an. Anschließend ab 12 Uhr beantwortet die Referentin, Rechtsanwältin Silke Möhring, Einzelfragen in kostenfreien Kurzberatungen. Bereits ab 10 Uhr halten die Beraterinnen Informationen zum Thema bereit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Für eine ausführliche Beratung (Dauer ca. 45 Minuten), vergibt die Verbraucherzentrale kostenpflichtige Beratungstermine. Terminvereinbarungen über (069) 972010-900.

Der Aktionstag findet statt im Rahmen des vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) geförderten Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“.
zusätzliche Informationen: Vortrag 10:30 Uhr bis ca. 12 Uhr
ab 12 Uhr anschließende Informationsgespräche bis ca. 14 Uhr

keine Anmeldung erforderlich

Weitere Informationen unter https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/patientenverfuegung-vorsorgevollmacht-co-22624

 

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