Fulda
Betreuungsrecht
Freitag, 15.03.19
Vortragssaal im Vonderau Museum
10:00 Uhr
frei
Beschreibung:
Wer als Erwachsener seine eigenen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung beziehungsweise körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr ganz oder teilweise regeln kann, findet Hilfestellung und Vertretung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung. Dabei wird in jedem Einzelfall geprüft, welche Angelegenheiten ein Betroffener noch regeln kann und wo er Unterstützung benötigt. Erst wenn andere Hilfsangebote nicht ausreichen oder nicht organisiert werden können, kommt eine gesetzliche Betreuung in Betracht. Im Zentrum des Betreuungsrechts stehen die Erhaltung der Selbstständigkeit und die Sorge für das größtmögliche Wohl des betroffenen Menschen. Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es im weitesten Sinne, den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl der Betroffenen in einem gerichtlichen Betreuungsverfahren Geltung zu verschaffen.
Die Betreuungsstelle informiert und gibt Hilfestellung.
Im Vortrag werden die Voraussetzung der Betreuung und die Aufgaben der Betreuer erläutert. Günther von Keitz, Leiter der Betreuungsbehörde des Landkreises Fulda, steht im Anschluss für Fragen zur Verfügung. zusätzliche Informationen: Termin: Freitag, 15. März, 10 – 11.30 Uhr
Ort: VHS-Vortragssaal im Vonderau Museum
Gebühr: frei
Anmeldung: nicht erforderlich
Die Betreuungsstelle informiert und gibt Hilfestellung.
Im Vortrag werden die Voraussetzung der Betreuung und die Aufgaben der Betreuer erläutert. Günther von Keitz, Leiter der Betreuungsbehörde des Landkreises Fulda, steht im Anschluss für Fragen zur Verfügung. zusätzliche Informationen: Termin: Freitag, 15. März, 10 – 11.30 Uhr
Ort: VHS-Vortragssaal im Vonderau Museum
Gebühr: frei
Anmeldung: nicht erforderlich
Fulda