Fulda
Gleichstellung im Behindertenrecht
Samstag, 06.04.19
BDH
11:00 Uhr
frei
Beschreibung: Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Was bewirkt die Gleichstellung und welche
Auswirkungen hat eine Gleichstellung auf das Arbeitsverhältnis? Wer kann gleichgestellt werden und welche Voraussetzungen sind nach dem Sozialgesetzbuch zu erfüllen? Wie erfolgt die Antragstellung? Im Vortrag werden diese Fragen behandelt. Außerdem gibt es Informationen zum Verfahren und zu den Rechtsmitteln.
Referent: Friedrich Agricola, Sachbearbeiter für Behindertenrecht bei der Agentur für Arbeit a.D.

zusätzliche Informationen: Fulda, Gallasiniring 10
Beginn 11 Uhr; Ende 14 Uhr

 

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