Fulda
Gesetzliche Regelungen beim Zugewinnausgleich Wer übernimmt Vermögen, Schulden, Haus?
Infoveranstaltung
Dienstag, 15.09.20
ParkHotel Kolpinghaus Fulda, Raum Prälat, Goethestr. 13, 36043 Fulda
19:30 Uhr
frei
Beschreibung:
Endet
der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in der
Ehezeit erworbenen Vermögenswerte (z. B. Haus, weiteres Vermögen,
Versicherungen) und Schulden aufgeteilt werden. Hat einer der Ehepartner
in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der andere erwirtschaftet, dann
ist die Differenz auszugleichen, wenn es gefordert wird. Auch Vermögen
oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen, Erbschaften usw. während
der Ehe sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als
"Zugewinnausgleich". Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der
Beteiligten geht spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle. Was
in der Theorie einfach und verständlich erscheint kann in der Praxis
sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden. Wenn Sicherheit
besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher rechtzeitig
sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und
unnötige Kosten zu vermeiden. Von Bedeutung sind bei der Werteaufteilung
insbesondere: Wie wird der Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon
vor der Scheidung erfolgen? Ist ein (gegenseitiger) Verzicht auf
Ausgleich möglich? Gibt es einen Zugewinnausgleich bei Gütertrennung?
Wichtige Kriterien bei einer Immobilie sind z. B.: Wer ist Eigentümer?
Gibt es einen (gemeinsamen) Kredit? Will einer der Eheleute das Haus
behalten? Wie komme ich aus dem Kreditvertrag heraus? Wie und durch wen
erfolgt die Wertermittlung? Da hilft meist nur ein Gutachten.
RA Andreas Wehner, Fachanwalt für Familienrecht wird darlegen auf was zu achten ist um hier praktikable Lösungen zu finden.
zusätzliche Informationen: Der Vortrag findet am Dienstag, dem 15. September, um 19.30 Uhr, im ParkHotel Kolpinghaus Fulda, Raum Prälat, Goethestr. 13, 36043 Fulda, statt. Der Eintritt ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Maximal 21 Teilnehmer, keine Maskenpflicht im Raum, beim Eintreffen und verlassen erwünscht. Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer notwendig. Sollten mehr Interessierte zur Veranstaltung erscheinen als teilnehmen dürfen wird es zu einer weiteren Veranstaltung kommen. Weitere Infos unter Tel. 0178 / 2080898 (Klaus Bednorz), E-Mail fulda@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.de und [email protected]
RA Andreas Wehner, Fachanwalt für Familienrecht wird darlegen auf was zu achten ist um hier praktikable Lösungen zu finden.
zusätzliche Informationen: Der Vortrag findet am Dienstag, dem 15. September, um 19.30 Uhr, im ParkHotel Kolpinghaus Fulda, Raum Prälat, Goethestr. 13, 36043 Fulda, statt. Der Eintritt ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Maximal 21 Teilnehmer, keine Maskenpflicht im Raum, beim Eintreffen und verlassen erwünscht. Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer notwendig. Sollten mehr Interessierte zur Veranstaltung erscheinen als teilnehmen dürfen wird es zu einer weiteren Veranstaltung kommen. Weitere Infos unter Tel. 0178 / 2080898 (Klaus Bednorz), E-Mail fulda@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.de und [email protected]
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