Fehlt es an einer Vorsorgevollmacht oder ist diese unwirksam, entscheidet das Amtsgericht, wer die gesetzliche Vertretung einer Person übernimmt, die nicht entscheidungsfähig ist. In der Mehrheit sind dies nicht Familienangehörige, sondern außenstehende Dritte. Wer bestimmte Vorstellungen darüber hat, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit gesetzlicher Vertreter sein soll, kann dies in einer Betreuungsverfügung regeln – ggf. auch ergänzend oder alternativ zu einer Vorsorgevollmacht.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters.
Die Teilnahme
ist kostenlos nach Anmeldung unter www.verbraucherzentrale-hessen.de/online-seminare-he
möglich.
Kostenfreier Onlinevortrag
So funktioniert die TeilnahmeWenn Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie einen Einladungslink per Mail.
Sie benötigen einen PC oder Laptop, Smartphone mit Lautsprecher oder Headset/Kopfhörer.Die Online-Seminarplattform Edudip funktioniert mit fast allen gängigen Betriebssystemen und Browsern. Am komfortabelsten sind die Browser Google Chrome und Mozilla Firefox (jeweils aktuellste Version). Genaueres können Sie hier auf der Edudip-Seite nachlesen: https://edudip.zendesk.com/hc/de/articles/360002725654-Technische-VoraussetzungenKamera und Mikrofon sind für die Teilnehmenden nicht erforderlich.Sie können auch mit einem Pseudonym-Namen teilnehmen. Melden Sie sich dazu mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Pseudonym an. Der Name, den Sie bei der Anmeldung eingeben, wird während des Online-Seminars in der Teilnehmerliste und im Chat eingeblendet.0661/77453