Online-Accounts gehören zur Erbmasse. Das bedeutet, dass die Erben darüber entscheiden, ob die Accounts abgewickelt, gelöscht oder in einen Gedenkstatus versetzt werden. Wer möchte, dass das eine andere Person entscheidet, kann dies in seinem Testament oder in einer Ergänzung zur Vorsorgevollmacht regeln. Eine Übersicht über vorhandene Accounts und die dazugehörigen Passwörter erleichtert den Erben oder der beauftragten Person die Arbeit.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.
zusätzliche Informationen:Kostenlose Online-Vorträge der Verbraucherzentrale Hessen zu Betreuungsverfügung und digitalem Nachlass
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet im Dezember 2020 kostenlose Online-Vorträge, um Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die Themen Betreuungsverfügung und digitalen Nachlass zu informieren. Übers Internet folgen die Teilnehmenden den Vorträgen. Ihre Fragen können sie der Expertin über einen Chat stellen. Die Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter www.verbraucherzentrale-hessen.de/online-seminare-he möglich.
0661/77453