Online-Accounts gehören zur Erbmasse. Das bedeutet, dass die Erben darüber entscheiden, ob die Accounts abgewickelt, gelöscht oder in einen Gedenkstatus versetzt werden. Wer möchte, dass das eine andere Person entscheidet, kann dies in seinem Testament oder in einer Ergänzung zur Vorsorgevollmacht regeln. Eine Übersicht über vorhandene Accounts und die dazugehörigen Passwörter erleichtert den Erben oder der beauftragten Person die Arbeit.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.
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Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig gute digitale Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher sind. Die Verbraucherzentrale Hessen hat deshalb zum zweiten bundesweiten Digitaltag am 18.06.2021ein Informationspaket aus kostenfreien Online-Vorträgen und Smartphone-Rallyes geschnürt.
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