Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.
zusätzliche Informationen:
Kostenlose Online-Vorträge der Verbraucherzentrale Hessen zu Betreuungsverfügung und digitalem Nachlass
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet im September 2021 kostenlose Online-Vorträge, um Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die Themen Betreuungsverfügung und digitalen Nachlass zu informieren. Übers Internet folgen die Teilnehmenden den Vorträgen. Ihre Fragen können sie der Expertin über einen Chat stellen. Die Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter www.verbraucherzentrale-hessen.de/online-seminare-he möglich.
0661/77453