Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
zusätzliche Informationen:Kostenlose Online-Vorträge der Verbraucherzentrale Hessen zu Betreuungsverfügung und digitalem Nachlass
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet im September 2021 kostenlose Online-Vorträge, um Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die Themen Betreuungsverfügung und digitalen Nachlass zu informieren. Übers Internet folgen die Teilnehmenden den Vorträgen. Ihre Fragen können sie der Expertin über einen Chat stellen. Die Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter www.verbraucherzentrale-hessen.de/online-seminare-he möglich.
0661/77453